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Schornsteinhöhen: Infos von Schiedel zur 1. BImSchV für Planer, Schornsteinfeger,...


  

(25.5.2022) Mit der Zustimmung des Bundesrates am 17. September 2021 war die von der Bundesregierung initiierte Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) beschlossene Sache. In Kraft getreten ist die Verordnung am 1. Januar 2022. Schiedel hat in einem eigenen Technischen Informations-Blatt (TIB 16) alle wichtigen Details zum Thema für Planer, Architekten, Schornsteinfeger und Verarbeiter zusammengefasst.

Relevant ist in diesen Zusammenhang der §19 der Verordnung, in dem die Ableitbedingungen für Abgase aus dem Verbrennen von Feststoffen festgelegt sind. „Die Verordnung lässt sich mit der Kenntnis des Textes, ergänzendem Fachwissen und Praxis-Know-how, fachgerechter Planung sowie im Bedarfsfall mit unserer Unterstützung als Marktführer in der Schornsteintechnik ohne große Probleme umsetzen“, erklärt Sascha Neubauer, Schiedel Geschäftsführer für den Bereich Neubau.

Welche Anlagen sind betroffen?

Die Änderungen verlängern den Schornstein über Dach, für neue Festbrennstoff-Feuerstätten kleiner 1 MW Feuerungswärmeleistung, mit zunehmendem Abstand vom First. „Neu“ heißt in diesem Zusammenhang: nach Inkrafttreten der Verordnung. Dabei ist eine „firstnahe“ Positionierung des Schornsteins in der oberen Dachhälfte in der Regel ohne größeren Aufwand realisierbar. Für Schornsteine im Bestand gibt es keine Auswirkungen, sofern diese nach der „Regelung 2010“ errichtet worden sind. Eine Anpassung an die sogenannte 2,30-Meter-Regel sowie eine Angleichung an die Abstandsregelung der Schornsteinmündung muss gegebenenfalls bei Schornsteinen im Steildach, die vor dem Planungsjahr 2010 in Betrieb genommen wurden, erfolgen. Bei einer wesentlichen Änderung der Feuerungsanlage, wie z. B. Austausch der Feuerstätte oder einem Brennstoffwechsel (z. B. Öl auf Holz/Pellets) sowie bei der Sanierung der Schornsteinanlage ist die Regelung „Schornstein im Bestand“ anzuwenden. Zu empfehlen ist auf jeden Fall die Einbindung des zuständigen Schornsteinfegermeisters.

Ziel der überarbeiteten 1. BImSchV

Motivation der Politik für die geänderte Verordnung ist es, die Belastung der Außenluft durch beispielsweise von Pelletheizungen, Kaminen oder Kaminöfen freigesetzte Schadstoffe (Feinstaub) zu verringern. Erreicht werden soll dies durch die Positionierung des Schornsteins am Dachfirst (firstnah) - dem höchsten Punkt des Hauses. Und dadurch, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins mindestens 40 cm über dem Dachfirst liegt. Die anfallenden Abgase sollen so leichter vom Wind wegtransportiert werden können und nicht in der Rezirkulationszone des Gebäudes verbleiben. Speziell in dicht bebauten Wohngegenden soll auf diese Weise ein Ansammeln mit Feinstaub belasteter Luft zwischen den Häusern vermieden werden.

Berechnungsformel für Schornsteinhöhe

Die neue 1. BImSchV macht außerdem Vorgaben im Hinblick auf die Schornsteinhöhen bezogen auf die Dachneigung. Dabei gilt das Prinzip: am First positioniert (max. 40 cm Achsabstand) verändert sich nichts, die Schornsteinmündung endet wie gehabt 40 cm über First. Mit zunehmenden Firstabstand erhöht sich auch die Schornsteinanlage. Zusätzlich bestimmt die Anlagenleistung die Abstände zu Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen der eigenen sowie der Nachbarbebauung. Für die korrekte Ermittlung der erforderlichen Schornsteinhöhe steht eine entsprechende Berechnungsformel zur Verfügung.

Neues Technisches Informationsblatt

Deren Anwendung ist Teil des neuen Technischen Informationsblattes (TIB) von Schiedel. Darin finden sich die wichtigsten Passagen aus dem Verordnungstext und Beispielzeichnungen verschiedener Dachsituationen und -neigungen. Die Infoschrift geht außerdem auf die Relevanz der VDI 3781 Blatt 4 (Juli 2017) ein, die den Stand der Technik zu den Ableitbedingungen bei Festbrennstofffeuerungen kleiner 1 Megawatt Feuerungswärmeleistung beschreibt. Erläutert wird, in welchen Fällen auf dieses Dokument zurückgegriffen werden muss. Hierzu zählen bestimmte Fälle der Umgebungsbebauung oder topographische Gegebenheiten.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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