Neue Regeln für Schornsteine in Wohnhäusern
(13.2.2022) Mit Inkrafttreten des §19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) im Januar 2022 muss nun die Mündung eines neu errichteten bzw. nachträglich gebauten Schornsteins den Dachfirst grundsätzlich um mindestens 40 cm überragen - das ist umso auffälliger, je weiter entfernt vom First der Schornstein positioniert wird. Das Ziel der Neuregelung ist eine bestmögliche Verdünnung von Rauchgasen. Und dies ist eben insbesondere dann gegeben, wenn die Austrittsöffnung des Schornsteins möglichst weit oben im freien Windstrom liegt - daran erinnert aktuell der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI).
Kann also der Edelstahlschornstein nicht(!) firstnah montiert werden, dann ist die Länge des freistehenden Rauchrohres überproportional hoch. Bis zu 3 m Höhe über der letzten Abstützung der Anlage sind in der Regel ohne weitere Maßnahmen möglich. Darüber hinaus muss der Schornstein zwingend zusätzlich abgesichert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Plädoyer: Kostengünstig heizen mit wohngesunden Schornsteinen (15.9.2022)
- ATEC-Mündungs-Set für historische Schornsteinköpfe (15.9.2022)
- Schornsteinhöhen: Infos von Schiedel zur 1. BImSchV für Planer, Schornsteinfeger,... (25.5.2022)
- Schornsteinhöhe über Dach bei Festbrennstoffen (28.6.2010)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Flexible Edelstahlrohre für komplizierte Einbausituationen (5.1.2022)
- Initiative Pro Schornstein verschmilzt mit dem BDH (5.7.2020)
siehe zudem:
- Abgasanlagen / -technik im Wärmetechnik-Magazin bzw. Rohbau-Magazin auf Baulinks
- Literatur / Bücher zum Thema KWK und Heizung bei Baubuch / Amazon.de