VFF Merkblatt "Potentialausgleich und Blitzschutz von Vorhangfassaden"
(19.10.2009) Ausschreibungen von Vorhangfassaden sind zum Thema Potentialausgleich und Blitzschutz meist mangelhaft. Aus Unwissenheit werden Begriffe falsch verwendet, veraltete Normen zitiert und Leistungen vorausgesetzt, die es so nicht gibt. Diese Unsicherheit der Baubranche veranlasste den Verband der Fenster- und Fassadenhersteller, mit dem neuen Merkblatt FA.01 "Potentialausgleich und Blitzschutz von Vorhangfassaden" für Klarheit zu sorgen.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen ...
- Potentialausgleich für den Personenschutz (Schutzpotentialausgleich) und
- einem erweiterten Potentialausgleich (Blitzschutz-Potentialausgleich).
Beim Schutzpotentialausgleich geht es darum, einen lebensgefährlichen Fehlerstromfluss oder Funkenbildung zu vermeiden, die z.B. bei Isolationsfehlern der elektrischen Installation an der Fassade entstehen können. Durch den Blitzschutz-Potentialausgleich sollen bei einer Blitzentladung gefährliche Funkenbildung vermieden werden, was nur in Verbindung mit einem zu planenden Blitzschutzsystem erfolgen kann.
Potentialausgleich wird erreicht, indem Metallrahmenteile der Fassade elektrisch leitend miteinander verbunden und an den Schutzpotentialausgleich angeschlossen werden Die dafür erforderlichen konstruktiven Maßnahmen sind unterschiedlich, je nachdem ob von Auswirkungen der elektrischen Installation oder einer Blitzentladung mit kurzzeitig deutlich höheren Potentialdifferenzen bis etwa 1 Million Volt und Blitzströmen bis 200.000 A auszugehen ist. Das Merkblatt erläutert daher detailliert Konstruktionsprinzipien von Vorhangfassaden und zeigt auf, wie auch Vorhangfassaden als natürlicher Bestandteil der Ableitungseinrichtung eines Blitzschutzsystems verwendet werden können.
Das Merkblatt macht deutlich, dass der Potentialausgleich und Blitzschutz von Vorhangfassaden planerische Leistungen und Vorgaben erfordert, die nicht unterschätzt werden dürfen. Projektierung und Planung des Potentialausgleichsystems ist nicht im Leistungsumfang der Fassadenhersteller enthalten. Zum Anschluss der Fassade an das Potentialausgleichsystem sind z.B. entsprechende Übergabepunkte im Rahmen der Planung abzustimmen und eindeutig zu definieren. Soll eine Vorhangfassade gar als natürlicher Bestandteil der Ableitungseinrichtung verwendet werden, ist dies gesondert zu vereinbaren und entsprechend in der Leistungsbeschreibung als eigene Position auszuschreiben, da i.d.R. andere Verbindungen benötigt werden, als standardmäßig vorhanden sind.
An dem Merkblatt haben neben Experten des VFF der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH), die Gütegemeinschaft für Blitzschutzsysteme e.V., das Institut für Fenstertechnik (ift), der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. mit seinem Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung (ABB) und der Verband Deutscher Blitzschutzfirmen e. V. mitgewirkt.
Das
VFF-Merkblatt ist als
Leseprobe unter window.de in Auszügen einzusehen und kann per
E-Mail an VFF
bestellt werden. Die Schutzgebühr für das Merkblatt beträgt 6,00 Euro.
Verbandsmitglieder erhalten ein Merkblatt kostenfrei!
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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