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Neue DASt-Richtlinie 022 zum Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen

(4.12.2009) Mit der DASt-Richtlinie 022 "Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen" gibt es ein neues Regelwerk zum Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen im Bauwesen, das voraussichtlich ab Januar 2010 in die Bauregelliste A aufgenommen wird und ab diesem Zeitpunkt verbindlich anzuwenden ist. Dies bedeutet, dass Ausschreiber, Planer, Konstrukteure und Fertigungsbetriebe die Richtlinie für Bauteile im Bauwesen zukünftig berücksichtigen müssen.

Aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit wurde die DASt-Richtlinie 022 so aufgebaut, dass sie in der Praxis mit einfachen Tabellen bedient werden kann. Nur in seltenen Sonderfällen ist ein besonderer Nachweis erforderlich. Für die große Mehrheit der Konstruktionen ändert sich nichts. Lediglich der Dokumentationsaufwand bei der Bestellung ist etwas größer.

Die neue Richtlinie ergänzt die bislang geltenden Normen DIN EN ISO 1461 "Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)" und DIN EN ISO 14713 "Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Zinküberzüge", die auch weiterhin Gültigkeit haben werden. In der Richtlinie werden übergreifend Aspekte der Planung, der Konstruktion, der Fertigung und der Feuerverzinkung von tragenden Stahlkonstruktionen beschrieben, um die erforderlichen Sicherheitsanforderungen an Bauprodukte verstärkt in den Regelwerken zu integrieren.

Die DASt-Richtlinie 022 gilt für das Feuerverzinken von tragenden, vorgefertigten Stahlbauteilen, die entsprechend der Normenreihe DIN 18800 oder DIN EN 1993 und DIN EN 1090-2 bemessen und gefertigt sind. Hierzu gehören alle Konstruktionen, für die ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist, d.h. schwere Stahlkonstruktionen, aber auch leichte Konstruktionen wie beispielsweise Treppen, Balkone, Geländer, Unterstände oder Carports.

Seitens der planerischen Arbeiten ist ein vereinfachter Nachweis gemäß tabellarischer Vorgaben zu führen, um die Feuerverzinkbarkeit der Bauteile sicherzustellen und in einer Bestellspezifikation festzuhalten. Neben den Anforderungen für die Planung, Konstruktion und Fertigung der zum Feuerverzinken vorgesehenen Bauteile definiert die DASt-Richtlinie 022 auch Anforderungen an den Feuerverzinkungsprozess und die Überprüfung der fertig verzinkten Bauteile. Zusätzlich zur internen Produktionskontrolle erfolgt eine externe Überwachung im Rahmen des Übereinstimmungsverfahren "ÜZ", das zertifizierte Verzinkereien zur Vergabe des so genannten Ü-Zeichens berechtigt.

Mit dem Inkrafttreten der neuen DASt-Richtlinie 022 wird ein übergreifendes Regelwerk mit dem Ziel der Qualitätssicherung von tragenden, feuerverzinkten Bauprodukten eingeführt. Was auf den ersten Blick kompliziert oder gar bürokratisch klingt, wird in der Praxis keine Hürde darstellen. Die DASt-Richtlinie ist nämlich für den einfachen, praktischen Einsatz konzipiert und gibt anhand von Tabellen und Schaubildern schnell ablesbare Anforderungen und Lösungen vor.

Die DASt-Richtlinie 022 kann per E-Mail an Institut Feuerverzinken kostenlos angefordert werden.

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