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Bauindustrie und Baugewerbe kritisieren den Entwurf der Geräte- und Maschinenlärm-Verordnung

(26.11.2001) Als "überzogenen Lärmschutz" haben heute in Berlin der Vizepräsident Technik des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dipl.-Ing. Dieter Rappert, und der Vorsitzende des Baumaschinen- und Geräteausschusses des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dipl.-Ing. Hans Stiglocher, die Umsetzung der "EU-Richtlinie zu umweltbelastenden Geräuschemissionen" in nationales Recht kritisiert. Zur EU-Richtlinie, die bereits sehr hohe Standards setze, würden zusätzliche nationale Anforderungen gestellt, die klar wirtschaftsfeindlich seien. "Damit drängt Bundesumweltminister Jürgen Trittin Deutschland beim Lärmschutz in eine Außenseiterposition und schadet der Bauwirtschaft", so die Verbandsvertreter in ihrer Stellungnahme.

Das Bundesumweltministerium beabsichtige, in Wohngebieten ausschließlich die Verwendung von Geräten und Maschinen zuzulassen, die (annähernd) die Lärmschutzanforderungen des besonders hochwertigen Umweltzeichens "Blauer Engel" erfüllen. Dies führe zu einer nicht hinnehmbaren Einschränkung und Verteuerung von Bauvorhaben in Wohngebieten, da für viele Bauausführungen wirtschaftliche Verfahren aufgrund ihrer Lärmentwicklung nicht mehr durchführbar seien. Erforderliche Maschinen mit dem Lärmschutzstandard des "Blauen Engels" würden am Markt bislang erst vereinzelt angeboten. Die Kennzeichnungspflicht für alle Geräte und Maschinen, die nach der Verordnung Verbots- und Nutzungsbeschränkungen unterliegen, habe darüber hinaus einen diskriminierenden Charakter, präzisierten die Verbandsvertreter ihre Kritik.

"Die bauausführende Wirtschaft hat in den vergangenen Jahren einen Weg verfolgt, den Lärmschutz bei Bauvorhaben freiwillig auf ein technisch und wirtschaftlich realisierbares Maß zu verbessern", erklärte Rappert. Gemeinsam mit anderen am Bauprozess beteiligten Partnern sei die VDI-Richtlinie 3765 erarbeitet worden, die im Dezember 2001 erscheinen wird. Mit der Richtlinie werde die Erstellung von Lärmprognosen im Vorfeld von Bauvorhaben möglich, auf deren Basis bereits im Rahmen der Ausschreibung Maßnahmen zur Lärmminderung festgelegt werden könnten. Die Lärmprognose sei im Gegensatz zu den unverhältnismäßigen Verbots-, Einschränkungs- und Kennzeichnungsregelungen der Geräte- und Maschinenlärm-Verordnung ein flexibles Instrument für einen praxisgerechten Lärmschutz bei Bauarbeiten in Wohngebieten.

Stiglocher erklärte weiter, dass der Verordnungsentwurf aus dem Bundesumweltministerium die gemeinsame Erklärung zur Initiative "kostengünstig qualitätsbewusst Bauen - umweltgerecht, innovativ, bezahlbar -", die erst kürzlich von beiden Spitzenverbänden der Bauwirtschaft zusammen mit dem Bundesbauminister und anderen unterzeichnet wurde, gegenstandslos machen könnte.

"Wir, die Spitzenverbände der Bauwirtschaft, fordern Bundesumweltminister Trittin gemeinsam auf, die EU-Richtlinie jetzt ohne zusätzliche Anforderungen in nationales Recht umzusetzen."

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