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"Wegfall der Investitionszulage für den Mietwohnungsbereich gefährdet mindestens 30.000 Arbeitsplätze"

(13.11.2004) Um die Erfolge des Stadtumbau Ost und die Zukunft von mindestens 30.000 Arbeitsplätzen zu sichern, muss die Investitionszulage für Mietwohnungsbereich (Investitionszulage) in den neuen Bundesländern über den 31. Dezember 2004 hinaus verlängert werden. Dies fordern in einer gemeinsamen Erklärung ...

  • der GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen,
  • der ZDB Zentralverband des deutschen Baugewerbes und
  • die IG BAU Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.

"Mit großer Sorge müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Bemühungen zu scheitern drohen, die Investitionszulage über das laufende Jahr hinaus zu verlängern. So konnten sich die ostdeutschen Länder nicht auf eine gemeinsame Gesetzesinitiative verständigen. Damit ist der Erfolg des Stadtumbaus Ost akut gefährdet", warnte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen. Er appellierte zusammen mit dem Hauptgeschäftsführer des ZDB, Prof. Dr. Karl Robl und dem Vorsitzenden der IG BAU, Klaus Wiesehügel, nun an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags, eine eigene Initiative zur Verlängerung der Investitionszulage auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Sollte dies nicht möglich sein, müsse eine andere adäquate Lösung gefunden werden, sagte Freitag und verwies auf eine entsprechende Aussage des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, auf dem GdW-Verbandstag Ende Oktober in Mannheim.

Von der Investitionszulage hänge es maßgeblich ab, ob die Aufwertung der nach den Stadtentwicklungskonzepten dauerhaft zur Vermietung vorgesehenen Wohnungsbestände gelingt. Denjenigen Mietern und Genossenschaftsmitgliedern, die aus einem zum Abriss vorgesehenen und weitgehend leer stehenden Gebäude ausziehen sollen, müsse attraktiver Wohnraum angeboten werden, damit sie in der Stadt und möglichst in den Quartieren des Wohnungsunternehmens bleiben. "Nur so funktioniert der Stadtumbau insgesamt, und nur so rechnet er sich für die Unternehmen, die beim Abriss ihre Vermögenswerte für den Stadtumbau opfern", erklärte Freitag. Der Wegfall der Investitionszulage gefährde einen Produktionswert von rund 3 Mrd. Euro, vor allem in der regionalen Bauwirtschaft und im lokalen baunahen Handwerk. Ohne sie seien mindestens 30.000 Arbeitsplätze im Baugewerbe akut gefährdet. "Das wäre eine weitere Beschäftigungskatastrophe für die neuen Länder", sagte Freitag.

Die mittelständisch geprägten Baubetriebe würden durch Streichung der Investitionszulage für die Wohnraummodernisierung unnötigerweise zusätzlich unter Druck geraten, warnte Prof. Robl. Von den rd. 20.500 Betrieben des ostdeutschen Bauhauptgewerbes hätten lediglich 232 Betriebe 100 und mehr Beschäftigte. Damit seien 80% der Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben tätig. Bezogen auf das Bauhauptgewerbe realisierten die Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten 95% der Wohnungsbauleistungen. Bei Hinzurechnung des Ausbaugewerbes, das noch stärker kleinbetrieblich aufgestellt ist, verstärkt sich die hohe Bedeutung dieser Wohnungsbauförderung für den Erhalt der Arbeitsplätze. Insofern unterstütze die Investitionszulage nicht nur die notwendige Umgestaltung des Mietwohnungsbestandes in den neuen Ländern, sondern verkörpere zugleich eine Mittelstandsförderung für die Bauwirtschaft.

Auch die IG BAU sehe angesichts der auch zukünftig schwierigen Bauarbeitsmarktlage in den neuen Ländern im Erhalt der Investitionszulage eine sinnvolle Flankierung des Stadtumbaus Ost. "Deshalb sollte die Investitionszulage verlängert werden und über das Jahresende hinaus bestehen bleiben", so Klaus Wiesehügel.

Die drei Verbandschefs wiesen darauf hin, dass sich die ostdeutschen Bauminister bereits mehrfach für die Verlängerung der Investitionszulage ausgesprochen hatten. Ein von einem unabhängigen Forschungsinstitut im Auftrag des Bundesbau- und des Bundesfinanzministeriums erstellten Gutachtens vom Juni 2004 war zu einer städtebaulich und volkswirtschaftlich sehr positiven Bewertung der Investitionszulage gekommen.

GdW, ZDB und IG BAU machten abschließend darauf aufmerksam, dass Bund und Land für die erbrachten Bauleistungen im Zusammenhang mit der 70 Gewährung der Investitionszulage erhebliche Rückflüsse aus der Umsatzsteuer erhielten. Hinzu kämen Einnahmen von Bund, Land und Kommunen durch Zuflüsse aus der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer aufgrund der wirtschaftlichen Impulse durch die Investitionszulage.

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