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Neue Regeln für die Wartung von Kleinkläranlagen

(18.4.2005) Wenn alle Maßnahmen der zentralen Abwasserbeseitigung abgeschlossen sind, wird es noch ca. 1,2 Millionen Kleinkläranlagen in Deutschland geben. Im Gegensatz zu kommunal betriebenen Kläranlagen ist die ständige Anwesenheit von Fachpersonal hier nicht möglich. Kleinkläranlagen müssen daher so konstruiert sein, dass ihre Zuverlässigkeit auch durch regelmäßige Wartung sicher gestellt ist. Nicht nur die Technik muss zuverlässig sein, sondern soll auch das entsprechende biologische Verfahren optimal unterstützen.

Fast ohne Ausnahme verfügen moderne Kleinkläranlagen über eine systembedingte technische Ausstattung. Während Pflanzenkläranlagen mit verhältnismäßig wenig Technik auskommen, ist der technische Aufwand bei den meisten anderen Systemen größer. Das muss jedoch nicht heißen, dass diese Systeme schwieriger zu betreiben sind. Technisch aufwendigere Systeme sind oft sicherer im Betrieb und gleichmäßiger in ihrer Reinigungsleistung. Sie verfügen meist über ein ausgeklügeltes Alarmsystem.

Behörden fordern heute die dauerhafte Einhaltung der in der Einleitungserlaubnis festgelegten Ablaufwerte. Um diese Forderungen einzuhalten sind die Anlagen nach Vorschrift zu warten. Hiermit ist nicht nur die Wartung der technischen Einrichtung gemeint, sondern auch die Überwachung der Biologie. Da viele Anlagen fast wartungsfrei sind, kommt dem biologischen Teil der Anlage eine besondere Bedeutung zu. Es ist daher einleuchtend, dass nur ausgebildetes Fachpersonal hier eingesetzt werden kann.

In Deutschland regelt das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) in Berlin über ihre Zulassungsgrundsätze die Bemessung, sowie den Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen. Diese Behörde erteilt auch Zulassungen für Anlagen, die vorher im praktischen Betrieb bei einem Prüfinstitut ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen mussten. Zulassungsgrundsätze regeln auch die Anforderungen für Wartung und Betreiberkontrollen. Grundlage dieser Zulassung ist die europäische Norm EN 12566 und die ergänzende deutsche Norm DIN 4261.

Wartungsinhalte bei Neuanlagen

Anforderungen an die Wartung sind System- und Anlagenbezogen. Wartungsarbeiten am Pflanzenbeet, Tropfkörper oder SBR sind natürlich unterschiedlich. Auch die Wartungshäufigkeit hängt vom Klärsystem aber auch von den Anforderungen der Hersteller ab. In den Zulassungsgrundsätzen ist die Mindestwartungshäufigkeit angegeben. Die anlagenbezogenen Arbeiten sind ebenfalls hier erfasst und sind Bestandteil des Wartungsberichts.

Seit einiger Zeit gibt es Zulassungen für verschiedene Reinigungsklassen, die unterschiedliche Wartungshäufigkeiten erfordern:

  • C für Kohlenstoffabbau Wartung 2x pro Jahr
  • N für Nitrifikation Wartung 2x pro Jahr
  • D für Denitrifikation Wartung 2x pro Jahr
  • +P für zusätzliche Phosphateliminierung Wartung 3x pro Jahr
  • +H für zusätzliche Hygienisierung Wartung 3x pro Jahr

Fast alle bisher eingebauten Kleinkläranlagen müssen mindestens 2x pro Jahr gewartet werden. Meist wird bei Kleinkläranlagen lediglich die Reinigungsklasse C gefordert. Nur in bestimmten Fällen, in denen besondere Maßnahmen zum Schutz der Gewässer erforderlich sind, können weitergehende Reinigungsanforderungen gestellt werden. Bei Anlagen für Kohlenstoffabbau ist bei jeder Wartung nur noch der CSB im Ablauf der Kläranlage zu messen. Bei Anlagen mit Nitrifikation ist zusätzlich NH4N und bei Anlagen mit Denitrifizierung der Nanorg. zu messen. Bei der Phosphoreliminierung und der Hygienisierung kommen noch weitere Parameter hinzu.

Die neuen Wartungsregeln gelten seit Januar 2005. Neuzulassungen beinhalten bereits diese neuen Regeln. Damit werden bei der Wartung von Kleinkläranlagen die Kosten erheblich reduziert. Möglich wurde diese neue Regelung durch die Europanorm EN 12566 T3 die neue Festlegungen hinsichtlich der Betriebssicherheit ausweist. Hier heißt es: "Die Anlagen müssen mit einer Alarmvorrichtung ausgestattet sein, die Betriebsstörungen (beispielsweise elektrisches, mechanisches oder hydraulisches Versagen) anzeigt. Der Hersteller muss angeben, welche Art von Versagen durch die Alarmgebung nachgewiesen wird." Hierzu gehört auch eine netzunabhängige Stromausfallüberwachung.

Wartungsinhalte bei Altanlagen

Es stellt sich nun die Frage, wie Altanlagen ebenfalls in den Genuss der neuen Wartungsregeln kommen können. Da die meisten Anlagen noch auf einer alten Zulassung basieren, die meist eine dreimalige Wartung pro Jahr beinhaltet, sollten diese nicht automatisch angepasst werden. Wenn dies geschieht, entsprechen diese Anlagen nicht mehr der Zulassung und auch nicht den Festlegungen in der Abwasserverordnung. Wenn jedoch diese Anlagen der EN 12566 und den jeweils gültigen Zulassungsgrundsätzen des DIBt entsprechen, können, mit Zustimmung der unteren Wasserbehörde, die neuen Wartungsregeln angewendet werden. Für die meisten Altanlagen wird daher eine Nachrüstung mit entsprechenden Alarmmodulen erforderlich werden. Wartungsbetriebe oder Hersteller von Kleinkläranlagen sollten in diesen Fällen den Behörden eine Bescheinigung vorlegen, dass die entsprechenden Anpassungsmaßnahmen erfolgt sind, damit die neuen Wartungsregeln auch angewendet werden können.

Wer darf Kleinkläranlagen warten

Auch hier muss wieder das DIBt zitiert werden. Das DIBt unterscheidet zwischen sachkundigen und fachkundigen Personen. Eigenkontrollen werden vom Anlagenbetreiber oder durch eine von ihm beauftragte Person vorgenommen. Hier ist die Sachkunde erforderlich. Bei der Wartung sind nur fachkundige Personen zugelassen, die sich in entsprechenden Seminaren die Fachkunde erwerben können.

Die Fachkunde für die Wartung wird von immer mehr Behören gefordert. Entsprechende Schulungsmaßnahmen werden z.B. vom DWA (früher ATV-DVWK) bundesweit und vom BEW in Essen für NRW angeboten. Es hat sich herausgestellt, dass die Fachkun-de ein wesentlicher Bestandteil für den ordnungemäßen Betrieb einer Kleinkläranlage ist.

Kosteneinsparung

Zugelassene Kleinkläranlagen sind heute leistungsfähige Serienprodukte die meist eine hohe Betriebssicherheit aufweisen. Einsparungen bei der Anlagenwartung erfordern jedoch eine erhöhte Aufmerksamkeit der Betreiber. Da nach den neuen Regeln für die Zulassung von Kleinkläranlagen auf die Erkennung von Betriebsstörungen großer Wert gelegt wurde, konnten die Anforderungen an die Wartung reduziert werden. Da der Betreiber für die ordnungsgemäße Funktion seiner Kläranlagen verantwortlich ist, müssen Betriebsstörungen umgehend beseitigt werden. Die meisten Wartungsbetriebe können hier helfen.

Da für die Bestimmung der Ablaufwerte nur noch eine einfache CSB-Messung bei jeder Wartung erforderlich ist, kommt es hier auch zu einer Kosteneinsparung.

Bei jeder Wartung muss auch die Schlammmenge in der Vorklärung bestimmt werden. Die regelmäßige Schlammabfuhr entfällt. Der Wartungsbetrieb muss zur Messung des Schlammspiegels entsprechende Geräte vorhalten. Auch hier kann es zu deutlichen Kosteneinsparungen kommen.

Einige Hersteller bieten schon heute die Möglichkeit der 2x jährlichen Wartung. Sollen also langfristig Kosten gespart werden, lohnt sich der Vergleich der Wartungshäufigkeit von technischen Kleinkläranlagen.

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