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Nichtwohngebäude brauchen ab 1. Juli Energieausweise


(7.6.2009) Ab 1. Juli benötigen alle Nichtwohngebäude in Deutschland einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet oder verkauft werden. Bisher galt der Ausweis nur für Wohnhäuser. "Der Energieausweis für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien erhöht jetzt auch in diesem Sektor die Transparenz bei den Energiekosten", sagt Dr. Volker Kienzlen, der Geschäftsführer der landesweit tätigen Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA). "Ein Grün im Energieausweis steht für energieeffiziente und daher auch für den Nutzer wirtschaftliche Gebäude. Orange oder rot im Energieausweis zeigen, dass Gebäude und Technik Kosteneinsparpotenzial haben und eine energetische Modernisierung sinnvoll ist." Rechtliche Grundlage des Energieausweises ist die Energieeinsparverordnung (EnEV).

"Eine Besonderheit gilt für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nettogrundfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr", so Volker Kienzlen. "Die Eigentümer, meist Kommunen, müssen in jedem Fall einen Energieausweis erstellen lassen. Die Bürger haben zudem einen Anspruch darauf, dass der Ausweis gut sichtbar ausgehängt wird." Die Idee dahinter: Die öffentliche Hand soll Vorbild sein. Bei allen Nichtwohngebäuden besteht die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchausweisen. Bei Neubauten ist nur der Bedarfsausweis möglich. Architekten, Ingenieure und Handwerker mit spezieller Zusatzqualifikation können Energieausweise ausstellen.

10 bis 30% von 2,3 Milliarden Euro Energiekosten einsparen!

Die deutschen Kommunen besitzen mit rund 180.000 Schulen, Krankenhäusern und Museen viele andere Nichtwohngebäude. Knapp 2,3 Milliarden Euro Energiekosten entfallen jährlich auf diese Immobilien. Experten schätzen das durchschnittliche Einsparpotenzial bei den Energiekosten auf 10 bis 30 Prozent. Bei gewerblichen Gebäuden sieht es ähnlich aus. Ihre Effizienzpotenziale sind noch beträchtlich. Vielen von ihnen verhagelt das die Vermietungschancen: Mieter aus der Wirtschaft verlangen immer häufiger Maßnahmen zur umweltgerechten und energieeffizienten Bauweise. Gründe sind unter anderem geringere Nebenkosten und ein höherer Arbeitskomfort für die Mitarbeiter. Der Energieausweis wird diesen Trend voraussichtlich noch verstärken..


Grafik: Initiativkreis Erdgas & Umwelt

Der verbrauchsabhängige Ausweis gibt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre wieder. Er ist nutzungsabhängig; Leerstände und Witterung werden bereinigt. "Der Verbrauchsausweis ist besonders für kommunale Gebäude sinnvoll", erklärt Kienzlen. "Hier ist eine Berechnung des theoretischen Energiebedarfs nach Gebäudesubstanz und Anlagentechnik oft nicht sinnvoll. Bei Theatern, Museen oder Krankenhäusern etwa kommt weiterer spezifischer Verbrauch durch Beleuchtung oder Medizintechnik hinzu." Die Kosten für einen Verbrauchsausweis hängen von den verfügbaren Daten ab: Betreibt eine Kommune Energiemanagement, kann der Ausweis mit wenig Aufwand erstellt werden. Vielfach verfügten die kommunalen Stellen über eigene Fachleute mit dieser Zusatzqualifikation, so Kienzlen.

Der Bedarfsausweis wird nutzerunabhängig berechnet. Hier begutachtet der Aussteller die Dämmung von Fassade, Fenster und Dach, analysiert die Anlagentechnik für Heizung, Lüftung und Kühlung und berechnet daraus den Energiebedarf. Volker Kienzlen: "Bei Bürogebäuden empfehle ich einen Bedarfsausweis, da den künftigen Nutzer die Qualität des Gebäudes interessiert." Der Aufwand für den Bedarfsausweis sei zwar deutlich höher, die detaillierte Abbildung des Gebäudes identifiziere aber die Schwachstellen des Gebäudes sehr genau. Aus dieser Schwachstellenanalyse leiteten sich auch die Modernisierungsempfehlungen ab. Die Grundlage für eine Sanierung sei dann schon vorhanden.

Bei beiden Energieausweistypen für Nichtwohngebäude gehen  in die Beurteilung ein ...

  • Beheizung,
  • Warmwasser,
  • Kühlung,
  • Lüftung und
  • Beleuchtung.

Die Ausweise gelten zehn Jahre. Ausschließlich für nicht-öffentliche Immobilienbesitzer gilt:

  • Bei bestehenden Miet- oder Pachtverträgen ist ein Energieausweis nicht erforderlich.
  • Auch Besitzer, die ihr Büro- oder Verwaltungsgebäude selbst nutzen, benötigen keinen Energieausweis.

Der Energieausweis wird in der Regel für die gesamte Gewerbeimmobilie oder das öffentliche Gebäude erstellt. Liegt eine Mischnutzung vor, müssen separate Ausweise angefertigt werden. Das ist der Fall, wenn mehr als zehn Prozent der Gesamtfläche gewerblich genutzt werden. Ein typisches Beispiel ist ein Mehrfamilienhaus mit Bäckerei im Erdgeschoss.

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