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Mini-BHKW: Musterverträge erleichtern Stromverkauf in Mehrfamilienhäusern

  • Achtung: Dieser Beitrag ist nicht mehr aktuell, weil sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert haben!

(23.6.2009; upgedatet am 16.7.2012) Die PowerPlus Technologies GmbH hat ein umfangreiches Informationspaket zum Verkauf von Strom aus Mini-Blockheizkraftwerken an Mieter aufgestellt. Dieses enthält neben Musterverträgen für die einfache Abwicklung der Stromlieferung auch einen detaillierten Leitfaden zur Vorgehensweise für den Vermieter sowie ein Infoblatt zur Strom- und Wärmeversorgung aus kleinen KWK-Anlagen. Damit könnten Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Eigentümergemeinschaften, aber auch einzelne Vermieter ihren selbst erzeugten Strom rechtssicher direkt an die Mieter verkaufen und so die Wirtschaftlichkeit ihres Mini-BHKWs noch einmal deutlich erhöhen.


"Zusammen mit dem weiterhin verfügbaren KWK-Bonus von 5,11 ct/kWh lässt sich so ein doppelt so hoher Ertrag erzielen, wie bei der bisher üblichen Einspeisung in das öffentliche Netz gegen die gesetzlich festgelegte Vergütung", so Olaf Ortlieb, Geschäftsführer des Unternehmens aus Gera. "Damit wird unser ecopower Mini-BHKW gerade in Mehrfamilienhäusern zu einer sehr attraktiven Investition."

Bisher war der Verkauf von Mini-BHKW-Strom in Mehrfamilienhäusern mit einem hohen Aufwand hinsichtlich der vertraglichen und rechtlichen Rahmenbedingungen verbunden. Das Info-Paket des Herstellers aus Gera sorgt auf Basis der Musterverträge sowie der ausführlichen Erläuterungen für eine einfache und nachvollziehbare Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien. "Dabei haben auch die Mieter spürbare finanzielle Vorteile", erläutert Ortlieb weiter. "So kann der Vermieter den Strom deutlich günstiger anbieten als die Energieversorger. Darüber hinaus entfällt aufgrund der internen Abrechnung die Zählergrundpauschale für den Mieter ersatzlos."

Hierzu muss der Eigentümer des Mini-BHKWs lediglich einen separaten Stromliefervertrag mit dem jeweiligen Mieter abschließen. Im Gegenzug kündigt dieser seinen bestehenden Vertrag mit dem Energieversorger. Durch weitere vertragliche Beziehungen des Anlagenbetreibers, beispielsweise mit dem örtlichen Stromnetzbetreiber oder dem Gasunternehmen, ist die kontinuierliche Stromlieferung jederzeit gewährleistet. Grundsätzlich wird dabei der Strom aus dem Mini-BHKW vorrangig genutzt. Lediglich wenn die Anlage zu Wartungszwecken abgeschaltet werden muss oder nicht die gesamte Nachfrage durch die eigene Stromproduktion abgedeckt werden kann, wird bedarfsgerecht Zusatzstrom über einen Stromlieferanten aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen.

In dieser Konstellation gibt es dann nur noch einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt für das gesamte Objekt. Über diesen Summenzähler wird der Zusatzstrom, den das BHKW in Spitzenzeiten nicht erzeugen kann, mit dem Versorger abgerechnet. Die interne Abrechnung erfolgt über hauseigene Stromzähler für jede Wohneinheit und kann durch den Betreiber bzw. die Hausverwaltung vorgenommen werden. Wenn wenn ein einzelner Mieter von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen möchte, ist dies kein Problem. In einem solchen Fall erhält der Mieter seinen Strom einfach weiterhin wie gewohnt aus dem öffentlichen Netz.

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