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ZDB fordert: „Keine Steuergelder an chinesische Staatsunternehmen!“

(18.4.2010) „Die Vergabe von zwei Losen im Rahmen des Ausbaus der A2 Warschau - Lodz in Polen (siehe Google-Maps) an den chinesischen Staatskonzern COVEC ist ein Skandal. Das Angebot von COVEC lag 60 % unter dem kalkulierten Ausschreibungs­preis der polnischen Behörden und immer noch um knapp ein Drittel unter den Ange­boten der mitbietenden europäischen Konkurrenten,“ so der ZDB-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Karl Robl in einem Schreiben an Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer.

Nach europäischem Vergaberecht dürften sich laut Robl Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich nicht an europäischen Ausschreibungen beteiligen. Es hätten nur Bieter ...

  • aus Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums,
  • aus Vertragsstaaten des Government Procurement Agreement (GPA - Internationales Beschaffungsübereinkommen) oder
  • aus Staaten, mit denen bilaterale Handelsabkommen seitens der EU bestehen,

... Zugang zu europäischen Vergabeverfahren. Unternehmen aus China fallen unter keine der drei Kategorien.

Offenkundig wird COVEC durch den chinesischen Staat subventioniert und benötigt daher keine teuren Bankkredite zur Vorfinanzierung des rund 340 Millionen Euro schweren Bauprojektes.

des Skandals zweiter Teil

Robl beklagt nicht nur die Wettbewerbsverzerrung durch eigentlich verbotene Staats­hilfen, sondern darüber hinaus, dass das Autobahnprojekt auch noch mit Mitteln der Europäischen Investitionsbank und der EU-Strukturfonds - und damit mit Steuer­geldern kofinanziert ist.

Robl weiter: "Wir halten es nicht für tragbar, Infrastrukturprojekte, die aus öffent­lichen Geldern der EU bezahlt werden, an chinesische Staatsunternehmen zu verge­ben." Diese drängten mit Dumpingpreisen europäische Bauunternehmen, die sämtliche Sozial- und Umweltstandards erfüllen müssen, aus dem Wettbewerb und gefährdeten dadurch Arbeitsplätze in der EU. Robl appellierte daher an den deutschen Bauminister, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass durch die EU kofinanzierte Bau­vorhaben wirklich ausschließlich an Bieter aus EU-Mitgliedsstaaten vergeben werden. Dies könne durch eine entsprechende Bedingung in den Zuwendungsbescheide der Europäischen Investitionsbank sowie der EU-Strukturfonds gewährleistet werden.

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