Gewährleistung für neue Solarwatt-Produkte gesichert
(21.6.2012) Die Solarwatt AG hat vor dem Hintergrund des am 13.6. eingeleiteten Schutzschirmverfahrens eine Lösung zur Handhabung der Gewährleistungsansprüche der Erwerber neuer Solarwatt-Photovoltaikmodule gefunden: Für jedes neue Solarwatt-Produkt, das während der Dauer des vorläufigen Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO bei Solarwatt erworben wird, hinterlegt Solarwatt vom Kaufpreis einen anteiligen Sicherungsbetrag auf ein Treuhandkonto (Anderkonto). Darüber hinaus werden auch Ersatzmodule physisch hinterlegt, die im Gewährleistungsfall für den Austausch defekter Module verwendet werden.
Die hinterlegten Beträge und Ersatzmodule dienen zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen der betreffenden Kunden während der gesamten Gewährleistungsfrist von 12 Jahren (verlängerte Produktgarantie) bzw. 25 Jahren (lineare Leistungsgarantie).
Die Höhe des hinterlegten Sicherungsbetrags bzw. die Anzahl der reservierten Ersatzmodule bemisst sich an der statistisch ermittelten Häufigkeit des Eintritts von Gewährleistungsfällen bei Solarwatt-Produkten und der für die Behebung dieser Gewährleistungsfälle aufgewandten Kosten in der Vergangenheit. Der Sicherungsbetrag wird als prozentualer Anteil vom Umsatz auf dem Treuhandkonto hinterlegt. Weil der statistisch ermittelte Betrag vielleicht die tatsächlichen Kosten nicht decken könnte, wird laut Pressemitteilung zusätzlich ein Sicherheitsaufschlag hinterlegt. Die Ersatzmodule werden als prozentualer Anteil vom Modulabsatz dauerhaft bereitgehalten.
Die auf dem Treuhandkonto hinterlegten Beträge werden vom Treuhänder ausschließlich für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen - entweder durch Solarwatt oder durch andere Unternehmen/Dienstleister - oder bei Stellen einer anderen Sicherheit (z.B. Austausch Sicherungsbetrag gegen Bankbürgschaft) freigegeben.
zur Erinnerung: Das Amtsgericht Dresden hatte am 13. Juni 2012 dem von der Solarwatt AG eingereichten Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO stattgegeben - siehe dazu Beitrag „Solarwatt nutzt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung nach neuem §270b InsO“ vom 19.6.2012.
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siehe zudem:
- Photovoltaik-Module, Photovoltaik-Markt und erneuerbare Energien bei Baulinks
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