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Feuerverzinkereien erfüllen bereits Anforderungen des Stahlbauregelwerks EN 1090

(13.9.2012) Hersteller tragender Stahlbauteile wie beispielsweise Schlossereien oder Metall- und Stahlbauunternehmen müssen sich kurzfristig auf das neue europäische Stahlbauregelwerk DIN EN 1090 ff einstellen. Hinsichtlich der Vergabe von Korrosionsschutzaufträgen an Verzinkereien besteht diesbezüglich wenig Handlungsbedarf. Feu­erverzinkereien, die tragende Stahlbauteile gemäß DASt-Richtlinie 022 verzinken dürfen, erfüllen bereits jetzt die Anforderungen der DIN EN 1090 ff.

Am 30. Juni 2014 endet die so genannte Koexistenzphase, in der pa­rallel noch die bisherige nationale Normenfamilie DIN 18800 und das neue europäische Stahlbauregelwerk DIN EN 1090 ff gelten. Danach - das heißt ab 1. Juli 2014 - ist die DIN EN 1090 ff verbindlich anzu­wenden. Spätestens ab diesem Termin dürfen Hersteller tragender Stahlbauteile diese Bauprodukte in den EU-Mitgliedstaaten nur noch mit CE-Kennzeichnung auf den Markt bringen. Mit dem CE-Zeichen wird die Übereinstimmung (Konformität) eines Produktes mit den je­weils maßgeblichen Richtlinien und den technischen Spezifikationen dokumentiert.

werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Zu den neuen Aufgaben eines Herstellers von Bauprodukten gehört zudem die Ein­richtung und Durchführung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK). Für eine Zertifizierung müssen Hersteller der notifizierten Stelle gegenüber nachweisen, dass sie über das fachlich qualifizierte Personal verfügen, dokumentierte Prozesse und ihr WPK-System anwenden sowie die erforderliche technische Ausstattung besitzen.

Feuerverzinkereien bereits zertifiziert

In der neuen Ausführungsnorm EN 1090-2 „Teil 2: Technische Regeln für die Ausfüh­rung von Stahltragwerken“ ist auch der Korrosionsschutz für Stahlbauteile geregelt. Demnach hat der Hersteller, der die Konformität des Produktes mit den technischen Spezifikationen durch Vergabe des CE-Kennzeichens bestätigt, auch für die fachge­rechte Ausführung des Korrosionsschutzes endgültig die Verantwortung zu tragen. Korrosionsschutzarbeiten werden üblicherweise im Lohnauftrag von Dritten ausgeführt. Das bedeutet, dass der Hersteller, in der Regel das ausführende Metall- oder Stahl­bauunternehmen, auch die Übereinstimmung der untervergebenen Korrosionsschutz­arbeiten mit den dafür geltenden technischen Regeln sicherstellen muss. Dazu muss gewährleistet sein, dass die Unternehmen, die im Auftrag des Herstellers tätig werden, entweder über die WPK des Herstellers abgedeckt und geprüft sind oder eine für die entsprechende Tätigkeit eigene zertifizierte WPK besitzen und die Übereinstimmung damit nachweisen können.

Die einfache Bescheinigung eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN 9001 ist für den Nachweis dabei nicht ausreichend. Die Ausführung des Korrosions­schutzes durch Feuerverzinken ist für den bauaufsichtlichen Bereich über die DIN EN ISO 1461 in Verbindung mit der DASt-Richtlinie 022 geregelt. Die DASt-Richtlinie 022 beinhaltet auch den Aufbau einer eigenen WPK im Verzinkungsunternehmen mit jähr­licher Fremdüberwachung durch eine durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannte Prüf-, Überwachungs-, und Zertifizierungstelle (PÜZ-Stelle). Nach erfolgter und bestandener Prüfung erhält die Verzinkerei ein Übereinstimmungszerti­fikat mit Berechtigung das Ü-Zeichen auf den Produkten bzw. auf dem Lieferschein zu führen.

Feuerverzinkereien können ihrem Auftraggeber die Übereinstimmung der erbrachten Leistung nach den gültigen technischen Regeln mit dem Ü-Zeichen nach DASt-Richt­linie 022 nachweisen. Dies versetzt den Stahl- und Metallbauer in die Lage, hinsicht­lich des Korrosionsschutzes ohne nennenswerten Mehraufwand den Anforderungen des neuen europäischen Stahlbauregelwerkes EN 1090 ff gerecht zu werden. Details zur Ausführung des Korrosionsschutzes und zur Dokumentation sollten individuell zwischen den beteiligten Parteien im Vorfeld vertraglich geregelt werden.

Fazit

Die Untervergabe des Korrosionsschutzes an Feuerverzinkereien, die nach DASt-Richt­linie 022 zertifiziert sind, ist die einfachste und sicherste Variante, den Anforderungen des neuen europäischen Stahlbauregelwerkes gerecht zu werden. Die Zertifizierung nach DASt-Richtlinie 022 stellt eine werkseigene Produktionskontrolle des Verzin­kungsunternehmens mit Überwachung durch eine unabhängige und anerkannte Prüf­stelle sicher.

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