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Bauaufsichtliche Zulassung für feuerverzinkte Betonstähle

(5.7.2012) Mit der Aktualisierung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für feuerverzinkte Betonstähle wurde der Einsatz dieser korrosionsgeschützten Stähle deutlich vereinfacht und der Weg für eine breitere Verwendung geebnet. Feuerver­zinkte Betonstähle dürfen wie unverzinkte Betonstähle zur Bewehrung von Stahlbeton eingesetzt werden. Es können somit nahezu alle in Deutschland zugelassenen Beweh­rungsstähle verzinkt und in Verbindung mit allen Normalzementen nach DIN EN 197-1 verwendet werden.

Bitte , um dieses Video anzusehen.
erklärender Promotion-Clip vom Industrieverband Feuerverzinken e.V.  (Thumbnails für eine schnelle Übersicht)

Einsatzbereiche von feuerverzinktem Betonstahl

Unter normalen Bedingungen ist Stahl im Beton durch die hohe Alkalität der Porenflüs­sigkeit des Betons und durch die abdichtenden Eigenschaften der Betondeckschicht vor Korrosion geschützt. Dieser Schutz kann jedoch unter bestimmten Bedingungen verloren gehen. Feuerverzinkter Betonstahl macht deshalb vor allem da Sinn, wo Beton hohen und zusätzlichen Korrosionsbelastungen ausgesetzt ist beziehungsweise Korrosion des Bewehrungsstahls sicher vermieden werden muss. Hierzu gehören Be­reiche in denen eine Chloridbelastung zu erwarten ist. Verzinkte Bewehrungsstähle sind diesbezüglich deutlich beständiger als unverzinkte, da Chloride von der Verzin­kung als schwerlösliche basische Zinkchloride abgebunden und damit unschädlich gemacht werden. Feuerverzinkte Betonstähle empfehlen sich daher für Bauten im Meerwasserbereich und bei zu erwartender Streu- und Tausalzbeanspruchung, bei­spielsweise bei Stahlbetonbrücken, Parkhäusern und Tiefgaragen.

Dünnwandige filigrane Konstruktionsteile bedürfen ebenfalls zusätzlicher Schutzmaß­nahmen. Sie tragen im Zuge der Ausführung mitunter ein Risiko durch unzureichende Betonüberdeckung. Die Dauerhaftigkeit von Betonbauteilen kann zudem auch durch Risse beeinträchtigt werden. Diese unterbrechen mehr oder weniger stark die Schutz­wirkung des Betons und führen zu einer schnelleren Versauerung des Betons (Carbo­natisierung) im Rissbereich oder ermöglichen den Zutritt von Sauerstoff und Schad­stoffen. Eine Feuerverzinkung kann hier den fehlenden Schutz übernehmen und so die Konstruktionsteile nachhaltig vor Korrosion schützen.


„Kanzleramt“: An der Weissbetonfassade des Bundeskanzleramtes kam feuerverzinkter Betonstahl zum Einsatz. (Foto: Manfred Brueckels)

An Oberflächen von Sicht- und Weißbetonkonstruktionen, die auch hohen gestalte­rischen Ansprüchen gerecht werden sollen, kann durch den Einsatz von feuerverzink­tem Bewehrungsstahl die Entstehung von Verunreinigungen und unschönen Flecken durch korrodierten Bewehrungsstahl verhindert werden.

Zugelassene Bewehrungsstähle

Zum Feuerverzinken zugelassen sind Betonstähle nach DIN 488-1:2009-08. Dies sind im Einzelnen ...

Die vorgenannten Betonstähle sowie Betonstabstähle, Beton­stahl in Ringen und Betonstahlmatten nach allgemeiner bauauf­sichtlicher Zulassung dürfen feuerverzinkt zur Bewehrung des Betons eingesetzt werden, unabhängig davon, ob sie nach ihrem Herstellungsverfahren warmgewalzt, kaltverformt, warm oder kalt gerippt produziert wurden. Eine Einschränkung macht die bauaufsichtliche Zulassung hinsichtlich der Verarbeitung von feuerverzinkten Be­tonstählen. Sie erklärt das Biegen des Betonstahls vor dem Feuerverzinken für unzu­lässig.

Eignung für alle gängigen Zemente

Seit einiger Zeit werden gemäß EU-Richtlinie 53/2003/EG chromatreduzierte Zemente eingesetzt. Hierdurch soll das Auftreten chromatbedingter Hauterkrankungen wie die Maurerkrätze reduziert werden, die durch den ungeschützten Hautkontakt mit frisch angerührtem Zement und Beton entstehen können. Die Bundesanstalt für Material­forschung und -prüfung (BAM), Berlin hat die Auswirkungen chromatreduzierter Zemente im Zusammenspiel mit feuerverzinktem Betonstahl untersucht. Geprüft wurde im Wesentlichen das Verbundverhalten von verzinkten Betonstählen mit chromatre­duzierten Zementen. Die BAM kam in ihrer Untersuchung zum dem Ergebnis, dass feuerverzinkter Stahl in Verbindung mit allen gängigen chromatreduzierten Zementen uneingeschränkt verwendet werden darf. Dies sind CEM I (Portlandzement), CEM II (Portlandkompositzement) und CEM III (Hochofenzement). Im Hinblick auf den wich­tigen Aspekt Dauerhaftigkeit konnte die BAM keine Anhaltspunkte für eine Beeinträch­tigung feststellen. Betonstähle, die durch Feuerverzinken vor Korrosion geschützt werden, sind also auch in Verbindung mit chromatreduzierten Zementen extrem langlebig.

Fazit

Feuerverzinkte Betonstähle dürfen wie unverzinkte Betonstähle zur Bewehrung von Stahlbeton eingesetzt werden. Hierdurch wird der Einsatz von feuerverzinkten Beweh­rungsstählen erheblich erleichtert. Nennenswerte Hürden für die Verwendung dieser Stähle gibt es somit nicht mehr.

Weitere Informationen zu feuerverzinkten Betonstählen können per E-Mail an Industrieverband Feuerverzinken angefordert werden.

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