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Hydraulische Optimierung: BAFA konkretisiert Anforderungen für MAP-Zuschüsse

(23.2.2014) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Einbau von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien mit attraktiven Zu­schüssen - also die Errichtung eines Pelletkessels, eines Hackschnitzelkessels, eines Scheitholzvergaserkessels oder einer Wärmepumpe. Fördervoraussetzung ist aber die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Dasselbe gilt für den so genannten Kessel­tauschbonus, der gewährt wird, wenn gleichzeitig mit der Errichtung einer Solarther­mieanlage ein Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird. Ohne den hydraulischen Abgleich bzw. ohne den entsprechenden Nachweis darf das BAFA den Zuschuss nicht bewilligen und aus­zahlen.

Auch wenn die Durchführung des hydraulischen Abgleichs einerseits zusätzlichen Auf­wand und zusätzliche Kosten verursacht, führen andererseits abgeglichene Systeme zu einem niedrigeren Brennstoffverbrauch und damit zu niedrigeren Kosten im laufen­den Betrieb. Im Vergleich zu anderen Energiesparmaßnahmen im Gebäudebereich ge­hört der hydraulische Abgleich zu den geringinvestiven Maßnahmen. Das heißt: Der Abgleich, bei dem in der Regel lediglich Einstellungen an bereits vorhandenen Ventilen, Reglern oder Pumpen vorgenommen werden, kostet vergleichsweise wenig und macht sich deswegen umso schneller bezahlt.

Hydraulische Optimierung, falls hydraulischer Abgleich zu teuer

Es gibt aber auch Ausnahmen: Manchmal müssen zunächst die Voraussetzungen ge­schaffen werden, damit diese Einstellungen vorgenommen werden können, wie zum Beispiel der Einbau von Thermostatventilen, Rücklaufverschraubungen oder Strangdif­ferenzdruckreglern bis hin zum Austausch der Heizkörper. In diesen Fällen kann der hydraulische Abgleich so teuer kommen, dass er wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. In diesen und vergleichbaren Sonderfällen akzeptiert das BAFA anstelle des hy­draulischen Abgleichs nach den anerkannten Regeln der Technik auch eine hydrauli­sche Optimierung.

Einzelfallentscheidung durch das BAFA

Eine hydraulische Optimierung setzt jedoch voraus, dass der Fachunternehmer/Hei­zungsbauer eine Bestandsaufnahme, eine Heizlastberechnung oder Heizlastabschät­zung vornimmt. Denn nur so lässt sich feststellen, welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind. Da jedes Gebäude und jede Heizung für sich betrachtet werden müssen, sind pauschale Aussagen nicht möglich. Welche Maß­nahmen zur hydraulischen Optimierung wirtschaftlich vertretbar und gleichzeitig aus­reichend sind, damit eine Förderung gewährt werden kann, entscheidet das BAFA im Einzelfall. Fachunternehmer/Heizungsbauer oder auch interessierte Antragsteller soll­ten sich im Zweifel beim BAFA erkundigen. Hierfür stehen das „Solarpostfach“ oder auch die MAP-Fachauskunft unter der Telefonnummer 06196 908-625 zur Verfügung.

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