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Koalitionsfraktionen wollen Meisterbrief gegenüber der EU-Kommission verteidigen

Meisterbrief
  

(1.12.2014) Die Bundesregierung soll das System der zulas­sungspflichtigen Handwerksberufe stärken. (In diesen Berufen müssen die Betriebe von Meistern geführt werden.) Die Zulas­sungspflicht sei ein zentrales Element einer präventiven Ge­fahrenabwehr zwecks Absicherung eines hohen Verbraucher­schutzniveaus, schreiben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem gemeinsamen Antrag (18/3317). An die Adresse der Europäischen Kommission, die sich derzeit mit der Reglementierung des deutschen Arbeitsmarktes befasst, heißt es, die Reglementierung von Berufen müsse „eine auto­nome Entscheidung der Mitgliedstaaten“ bleiben. Die Fraktio­nen heben hervor, dass das derzeitige System der zulassungs­pflichtigen Handwerksberufe einen wichtigen Beitrag leiste ...

  • zur Sicherung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands,
  • zum Verbraucherschutz,
  • zur Qualifizierung junger Menschen im Rahmen des Systems der dualen Ausbildung und
  • zur Integration bildungsferner Schichten in den Arbeitsmarkt.

Mit einer Million Betriebe und mehr als 5,3 Millionen Erwerbstätigen sei das deutsche Handwerk ein tragende Säule des Mittelstandes, schreiben die Fraktionen und stellen fest: „Das Handwerk ist hoch innovativ, regional verankert und erschließt sich durch seine leistungsfähigen Betriebe auch erfolgreich Märkte auf europäischer und interna­tionaler Ebene.“ In über 130 Gewerken würden Handwerksbetriebe rund 400.000 junge Menschen ausbilden. Die Ausbildungsquote sei damit doppelt so hoch wie in anderen Wirtschaftszweigen. Besonders stark ausbilden würden die Betriebe der 41 nach der Handwerksordnung reglementierten Berufe.

Der Meisterbrief sei auch Garant für die hohe Ausbildungsqualität im Handwerk schrei­ben die Fraktionen weiter. Kritisch befassen sie sich mit den Folgen der Handwerksno­velle von 2004, durch die 53 bis dahin zulassungspflichtige Gewerke zulassungsfrei wurden (siehe Baulinks-Beitrag von 2003 dazu). Die von der Deregulierung erwarteten positiven Effekte wie ein Wachstumsschub und mehr Beschäftigung seien weitgehend ausgeblieben. Stattdessen habe die Ausbildungsleistung stark nachgelassen. So sei die Zahl der im nicht mehr regulierten Fliesenlegerhandwerk abgelegten Gesellenprü­fungen von 1.665 im Jahr 2003 auf 658 im Jahr 2010 zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum sei die Zahl der Meisterprüfungen im Fliesenlegerhandwerk von 557 auf 84 gesunken.

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