Fördert das Bundesfinanzministerium Missbrauch bei Mindestlöhnen?
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(1.12.2014) Der Bundesfinanzminister hat am 19. November u.a. die „Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung“ dem Bundeskabinett vorgelegt. Die Verordnung regelt die gesetzlichen Pflichten nach dem Mindestlohngesetz und soll Mindestlohnkontrollen der Zollverwaltung effizienter und effektiver machen.
Aufzeichnung der Arbeitszeit
Arbeitgeber und Entleiher sind regulär zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer verpflichtet. Mit der neuen Verordnung soll diese Aufzeichnungspflicht vereinfacht bzw. aus Sicht von Gewerkschaften aufgeweicht werden: Laut Verordnung entfällt für Arbeitnehmer ...
- mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten,
- die keinen Vorgaben zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unterliegen und
- die sich ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen,
... die Aufzeichnung von Beginn und Ende der Arbeitszeit: Liegen diese drei Voraussetzungen vor, reicht es nunmehr aus, nur die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Diese Erleichterungen gelten nach Einschätzung des Bundesfinanzministerium nur für einen sehr kleinen Kreis von Fällen, wie zum Beispiel für Zeitungszusteller und Kurierdienste. Sie sollen z.B. nicht für die Baubranche oder das Transport- und Gaststättengewerbe gelten.
Gewerkschaften: „Bundesfinanzministerium fördert Missbrauch bei Mindestlöhnen“
Der DGB verurteilt diesen „neuerlichen Angriffe auf den Mindestlohn“. Auf einer Pressekonferenz in Berlin äußerten sich dazu am 27.11. DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann, ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske und IG BAU-Bundesvorsitzender Robert Feiger (obwohl die Baubranche laut Bundesfinanzministerium explizit nicht betroffen ist).
„Dass Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn legal und illegal zu umgehen, damit haben wir gerechnet. Aber dass das Bundesfinanzministerium hier Hilfe leistet, ist eine Attacke erster Güte. Der Mindestlohn ist noch nicht in Kraft getreten, da werden bereits legale Schlupflöcher gebaut - ausgerechnet in den Branchen, in denen der Mindestlohn zu einer wichtigen Verbesserung für die Menschen führen würde. Mit dieser lockeren Erfassung der Arbeitszeit wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Wir erwarten, dass die Politik zu dem Mindestlohn steht“, sagte Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Und Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di, fügte hinzu: „Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn braucht nicht mehr, sondern weniger Ausnahmen.“
„Aus Erfahrung am Bau wissen wir: Nur Kontrollen verhindern Mindestlohnbetrug. Mit Start des gesetzlichen Mindestlohns brauchen wir deshalb nicht weniger, sondern mehr Kontrollen", ergänzte Robert Feiger, IG BAU-Bundesvorsitzender. "Das Bundesfinanzministerium muss effektive Überprüfungen sicherstellen, indem sie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit ausreichend Personal ausstattet. Die derzeit 6.700 Stellen müssen auf mindestens 10.000 aufgestockt werden.“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- Neuer Mindestlohn für die Baubranche (13.1.2014)
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- 3. Branchenbericht „Arbeitsmarkt im Bausektor“ (9.9.2013)
- Zehn Millionen Euro Bußgelder wegen Nichtgewährung des Bau-Mindestlohns (5.4.2013)
siehe zudem:
- Bautarife Bauunternehmen und Verbände bei Baulinks
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