ZDB begrüßt Entscheidung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit
(13.7.2014) Positiv reagierte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) auf die Verabschiedung der Gewerbeanzeigenverordnung durch den Bundesrat. Durch die neue Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens soll die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erleichtert werden.
Bisher waren mit der Gewerbeanzeige keine Nachweispflichten verbunden über das Vorhandensein ...
- einer Betriebsstätte,
- von Geschäftsräumen oder
- eines Geschäftskontos.
Durch die jetzt vorgesehene Verpflichtung der Behörden, Gewerbeanzeigen auf Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit zu prüfen (Prüfungspflicht) und diese Verdachtsfälle der FKS zu übermitteln (Übermittlungspflicht) wird nun eine seit langem offene Regelungslücke geschlossen.
Weitere Schritte der Gesetzgebung müssten aber folgen. ZDB-Präsident Loewenstein: „Leider stellen wir zunehmend kriminelle und zum Teil sogar mafiöse Strukturen fest. Deshalb bedarf es zur Optimierung der Bekämpfung der organisierten Formen der Kriminalität im Bereich von Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit auch Änderungen im Strafrecht, beispielsweise nach dem Vorbild des Bandendiebstahls für die bandenmäßige Begehung des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und des Unterschreitens der Mindestlöhne.“
ZDB sieht Handwerkskammern in der Pflicht
Besondere Verantwortung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit komme aber auch den Handwerkskammern zu. Diese sollten verpflichtet werden, vor der Eintragung von Ein-Mann-Betrieben in die Handwerksrolle deren Krankenversicherung zu prüfen. Der Missbrauch der (Schein-)Selbstständigkeit könnte damit eingedämmt und ein oft vorprogrammierter sozialer Abstieg von Scheinselbstständigen, die oftmals eher Opfer als Täter sind, verhindert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- 795 Millionen Euro Schaden durch Schwarzarbeit (17.5.2015)
- Bauwirtschaft zum Mindestlohn: „Arbeitsministerin drangsaliert Betriebe und Angestellte!“ (14.12.2014)
- Fördert das Bundesfinanzministerium Missbrauch bei Mindestlöhnen? (1.12.2014)
- Für ein Drittel der Deutschen kommt Schwarzarbeit infrage (31.8.2014)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- „Beschlüsse der Großen Koalition werden die Schattenwirtschaft wieder antreiben“ (9.2.2014)
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- Kein Rechtsweg bei mangelhafter Schwarzarbeit (11.8.2013)
- ARGE Baurecht: Schwarzbauten können teuer werden (11.6.2012)
siehe zudem:
- Schwarzarbeit im Baubranchen-Magazin von Baulinks
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