Mindestlohndokumentationspflicht-Verordnung wird gelockert

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(30.6.2015) Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat heute (30.6.) angekündigt, die Dokumentationspflicht beim MindestÂlohn ändern zu wollen. So soll die MindestlohndokumentationsÂpflichten-Verordnung an drei essentiellen Punkten geändert werden:
- Die Lohn- und Verdienstgrenze, bis zu der der MindestÂlohn zu dokumentieren ist, wird von 2.958 Euro auf 2.000 Euro für regelmäßig Beschäftigte abgesenkt.
- Die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der ArÂbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz wird nicht mehr durch den Zoll kontrolliert.
- Bei der Beschäftigung von Familienangehörigen entfällt die Aufzeichnungspflicht.
Damit gilt die Dokumentationspflicht nur noch bei Unterschreiten der Lohn- und VerÂdienstgrenze, und auch auch die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit von dauerhaft beschäftigten Angestellten und Polieren, deren Gehälter weit über dem Mindestlohn liegen, wird entfallen.
„Wir sind erleichtert, dass ökonomische Vernunft im Bundesarbeitsministerium eingeÂzogen ist. Unsere Betriebe werden aufatmen. Die Ankündigung der BundesarbeitsminisÂterin muss nun schnellstmöglich umgesetzt werden,“ kommentierte der ZDB-HauptgeÂschäftsführer Felix Pakleppa die Ankündigungen - und ergänzt: „Diese Entscheidung entspricht unseren in den vergangenen Wochen vielfach geäußerten Forderungen. Zuletzt hatten wir Gelegenheit, diese Position bei der Evaluierung des Gesetzes im Arbeitsministerium direkt vorzutragen. Offenkundig haben unsere Argumente gefruchÂtet.“
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