Mindestlohngesetz hat beachtliche Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft
(20.12.2015) Eine vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) durchgeführte Umfrage unter bundesweiten Immobilienverwaltern kam zum Ergebnis, dass knapp 70% aller Beschäftigten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Immobilienverwaltungen unmittelbar vom Mindestlohngesetz betroffen seien. Für sie gilt die mit dem Gesetz zum 1. Januar 2015 eingeführte Aufzeichnungspflicht (§17 MiLoG). Demnach sind u.a. geringfügig Beschäftigte aus dem Bau-, Gaststätten- und Gebäudereinigungsgewerbe verpflichtet, ihre wöchentliche Arbeitszeit einschließlich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Der Nachweis muss dem Arbeitgeber innerhalb von sieben Tagen zur Prüfung und Dokumentation vorliegen. In Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen trifft dies vor allem angestellte Hausmeister, Gärtner und Reinigungskräfte, aber auch Beschäftigte in der Verwaltung selbst.
Insbesondere die praktische Umsetzung der Arbeitszeitdokumentation stellt laut Umfrage Immobilienverwaltungen und ihre Beschäftigten vor große Herausforderungen und einen erheblichen Mehraufwand. Mehr als die Hälfte der Befragten bezeichnete die Anwendung der Dokumentationspflicht als schleppend oder katastrophal, nur 10% fühlen sich gut oder sehr gut aufgestellt. Gründe für Probleme seien u.a. ...
- eine fehlende Sorgfalt der Beschäftigten bei der Aufzeichnung,
- ein geringes Verständnis für die Notwendigkeit der Dokumentationspflicht,
- die Entfernung zwischen dem Büro der Immobilienverwaltung und dem Arbeitsort der Beschäftigten sowie
- sprachliche Barrieren, unterschiedliche Altersstrukturen und Bildungsgrade, die dazu führen würden, dass Mitarbeiter häufig mit der Dokumenttion überfordert wären.
Einige Unternehmer berichteten zudem über Mitarbeiter, die es einfach ablehnen, Arbeitszeitnachweise gemäß MiLoG zu führen.
Mehraufwand führt zu Kostensteigerungen in der Immobilienverwaltung
Die Umsetzung der neuen Vorschriften führen dem Vernehmen nach bei Immobilienverwaltungen zu einem erheblichen Mehraufwand: Die Prüfung und Anpassung von Arbeitszeiten, Stundenlöhnen und Verträgen sowie die wöchentliche Arbeitszeitdokumentation ergäben einen einmaligen Mehraufwand von durchschnittlich 25 Stunden. Darüber hinaus seien monatlich weitere vier Stunden für die Abfrage, Erinnerung und Prüfung der Arbeitszeitnachweise erforderlich.
Jedes dritte Unternehmen verzeichnete aufgrund des MiLoG gestiegene Lohnkosten, im Schnitt um 9,1% . Knapp zwei Drittel der Verwalter haben daraufhin mit Preissteigerungen reagiert: 26 Prozent haben die Mehrkosten an die WEG weitergereicht. Jede fünfte Immobilienverwaltung hat zudem die Grundvergütung, jede siebte die Stundensätze erhöht. Die Ergebnisse lassen darauf schließen, dass Immobilienverwaltungen den finanziellen Mehraufwand nicht ohne weiteres abfedern können.
Überhaupt würde die Vielzahl neuer Gesetze und Verordnungen dazu führen dazu, dass Verwaltungen zunehmend ihre Vergütungsstruktur den neuen Bedingungen anpassen. Bereits das 3. DDIV-Branchenbarometer ergab, dass 2015 über 60% der Immobilienverwaltungen ihre Vergütungssätze zwischen fünf und acht Prozent angehoben hätten.
Personelle Konsequenzen die Folge
Jedes zweite Unternehmen hat auf das MiLoG mit personellen Veränderungen reagiert. Am häufigsten wurden Tätigkeiten an Fremdunternehmen ausgelagert (29%). Jedes achte Unternehmen verringerte die Stundenzahl seiner Beschäftigten. In neun Prozent der Unternehmen führte das MiLoG sogar zu Kündigungen. Nur vereinzelt habe das Gesetz zu Personalzuwachs geführt, um den erhöhten Aufwand in der Personalabteilung und der Lohnabrechnung abfedern zu können. Zusätzlich dazu verzichtet knapp jedes zweites Unternehmen auf Neueinstellungen vor allem von geringfügig Beschäftigten. In Zeiten von Nachwuchssorgen und Fachkräftemangel könnte dies jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Branche haben.
Nur jede 4. Verwaltung hat einen Haftungsausschluss mit Subunternehmen geregelt
Die Umfrage ergab zudem, dass nur knapp ein Viertel der befragten Unternehmer einen Haftungsausschluss geregelt haben, obwohl im MiLoG eine verschuldensunabhängige Generalunternehmerhaftung enthalten ist. Hintergrund könnte sein, dass viele der befragten Unternehmer sich mit diesem Haftungsrisiko noch nicht ausreichend befasst haben, da knapp ein Drittel der Befragten die Frage nicht beantworteten. Auch gaben einige Unternehmen an, dass bisher die Zeit fehlte, bzw. die Umsetzung des Haftungsausschlusses noch in Arbeit sei.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Mindestlohn-Tarifrunde im Bauhauptgewerbe startet am 15. August 2017 in Wiesbaden (2.7.2017)
- Urteile rund um den WEG-Verwalter (20.6.2016)
- Bautarif-Vorschlag vom 17. Mai 2016 findet Zustimmung (10.6.2016)
- Einigung im Bautarifstreit: +4,6% im Westen und +5,3% im Osten bei 22-monatiger Laufzeit (18.5.2016)
- Tarifverhandlung im Baugewerbe nach 36 Stunden vertagt (26.4.2016)
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ausgewählte weitere Meldungen:
- Immobilienmarkt erwartet weitere Preisanstiege (14.12.2015)
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- Kostenloses E-Book: „Mietpreisbremse: So viel Miete können Sie verlangen“ (12.10.2015)
- De-minimis-Erklärung für Förderungen: KfW vereinfacht Anfragsverfahren für WEGs (5.7.2015)
- Mindestlohndokumentationspflicht-Verordnung wird gelockert (30.6.2015)
- Verwaltercheckliste für (angehende) Wohnungseigentümer von VPB und DDIV (5.1.2015)
siehe zudem:
- mmobilien auf Baulinks
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