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Kostenloses E-Book: „Mietpreisbremse: So viel Miete können Sie verlangen“

Kostenloses E-Book: „Mietpreisbremse: So viel Miete können Sie verlangen“
  

(12.10.2015) Am fünften März 2015 beschloss der Bundestag bekannterweise die sogenannte Mietpreisbremse. Dadurch sol­len dort, wo ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, Mie­ten nicht mehr beliebig erhöht werden dürfen. Das soll die Mie­ter vor den bisher üblichen, extremen Erhöhungen der Miet­preise schützen.

Die Mietpreisbremse gilt nicht automatisch für das gesamte Bundesgebiet. Die einzelnen Landesregierungen dürfen unab­hängig entscheiden, ob und wo in ihrem Land ein angespann­ter Wohnungsmarkt herrscht und dort dementsprechend die Mietpreisbremse einführen. Die Gültigkeitsdauer eines ange­spannten Wohnungsmarktes wurde auf fünf Jahre festgelegt. Danach müssen die jeweiligen Bundesländer erneut darüber entscheiden, ob ein ange­spannter Wohnungsmarkt vorliegt. Dies wird nach vier Kriterien festgelegt:

  • Bevölkerungswachstum,
  • Leerstandquote von Wohnungen,
  • Mietentwicklung und
  • Mietbelastung.

Bisher konnte die Miete in einem neuen Mietvertrag vom Vermieter praktisch frei fest­gelegt werden. Das führte dazu, dass in manchen Städten die Neu-Mieten bis zu 50% über die bereits bestehender Verträge stiegen. Durch das neue Gesetz dürfen Mieten in neuen Verträgen nur noch maximal 10% über der ortsüblichen Miete liegen. Diese ergibt sich aus den jeweiligen Mietspiegeln, die von den meisten relevanten Gemein­den bereits erstellt wurden. Des Weiteren wurde Mietern das Recht zugesprochen, sich Auskunft über die Höhe der Miete des Vorgängers geben zu lassen. Dadurch kön­nen sie sichergehen, dass die Miete in ihrem Vertrag nicht übermäßig erhöht wurde.

In einem kostenlosen E-Book von Lexware mit dem Titel „Mietpreisbremse: So viel Miete können Sie verlangen“ (direkter PDF-Download) werden alle Änderungen noch einmal erläutert und zusätzliche Tipps zum Thema „Mietpreisbremse“ gegeben.

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