Kostenloses E-Book: „Mietpreisbremse: So viel Miete können Sie verlangen“
(12.10.2015) Am fünften März 2015 beschloss der Bundestag bekannterweise die sogenannte Mietpreisbremse. Dadurch sollen dort, wo ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, Mieten nicht mehr beliebig erhöht werden dürfen. Das soll die Mieter vor den bisher üblichen, extremen Erhöhungen der Mietpreise schützen.
Die Mietpreisbremse gilt nicht automatisch für das gesamte Bundesgebiet. Die einzelnen Landesregierungen dürfen unabhängig entscheiden, ob und wo in ihrem Land ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht und dort dementsprechend die Mietpreisbremse einführen. Die Gültigkeitsdauer eines angespannten Wohnungsmarktes wurde auf fünf Jahre festgelegt. Danach müssen die jeweiligen Bundesländer erneut darüber entscheiden, ob ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Dies wird nach vier Kriterien festgelegt:
- Bevölkerungswachstum,
- Leerstandquote von Wohnungen,
- Mietentwicklung und
- Mietbelastung.
Bisher konnte die Miete in einem neuen Mietvertrag vom Vermieter praktisch frei festgelegt werden. Das führte dazu, dass in manchen Städten die Neu-Mieten bis zu 50% über die bereits bestehender Verträge stiegen. Durch das neue Gesetz dürfen Mieten in neuen Verträgen nur noch maximal 10% über der ortsüblichen Miete liegen. Diese ergibt sich aus den jeweiligen Mietspiegeln, die von den meisten relevanten Gemeinden bereits erstellt wurden. Des Weiteren wurde Mietern das Recht zugesprochen, sich Auskunft über die Höhe der Miete des Vorgängers geben zu lassen. Dadurch können sie sichergehen, dass die Miete in ihrem Vertrag nicht übermäßig erhöht wurde.
In einem kostenlosen E-Book von Lexware mit dem Titel „Mietpreisbremse: So viel Miete können Sie verlangen“ (direkter PDF-Download) werden alle Änderungen noch einmal erläutert und zusätzliche Tipps zum Thema „Mietpreisbremse“ gegeben.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Heizspiegel 2015: Heizkosten sanken 2014 um zehn Prozent (11.10.2015)
- 2,6% mehr genehmigte Wohnungen im 1. Halbjahr 2015 reichen IVD und GdW nicht (23.8.2015)
- EnEV 2014: Fehlerhafte Immobilienanzeigen kosten seit dem 1. Mai Bußgeld (3.5.2015)
- VPB zur Mietpreisbremse: „Bedürfnisse vieler Familien bleiben unberücksichtigt“ (4.3.2015)
- „Mietpreisbremse“ vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz abgesegnet (4.3.2015)
- Frühjahrsgutachten des Rats der Immobilienweisen: In „Schwarmstädten“ wird es eng (9.2.2015)
- Studie des IW Köln: „Mietpreisbremse schadet Mietern und Vermietern“ (15.12.2014)
siehe zudem:
- Baupolitik, Baufinanzierung, Immobilien und Baurecht auf Baulinks
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