Mindestlohn für Dachdecker steigt ab 1. Januar 2016
(15.12.2015) Am 1. Dezember 2015 hat das Bundeskabinett die 8. Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk gebilligt. Die neue Verordnung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Sie gilt ab diesem Zeitpunkt allgemeinverbindlich für alle Betriebe, die innerhalb Deutschlands gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk beschäftigen - also auch für entsandte Arbeitnehmer ausländischer Betriebe.
Die Tarifpartner, der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die IG BAU, haben sich auf zwei Mindestlohnstufen verständigt:
- ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 erhalten Dachdecker 12,05 Euro pro Stunde und
- ab dem 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 erhöht sich der Stundenlohn auf 12,25 Euro.
Neu ist, dass neben dem Reinigungspersonal in Verwaltungs- und Sozialräumen sowie Schüler an allgemeinbildenden Schulen künftig auch Schulabgänger innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung, maximal für 50 Arbeitstage, von der Mindestlohnregelung ausgenommen sind.
„Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Für die rund 63.000 gewerblichen Arbeitnehmer in Dachdeckerbetrieben haben wir uns mit der Gewerkschaft auf einen deutlich höheren Stundenlohn geeinigt. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung“, konstatiert ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx.
Zusatzleistungen im Dachdeckerhandwerk
Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld, das Entlassungen in den Wintermonaten vermeiden soll, ergänzt eine betriebliche Altersversorgung der Zusatzversorgungskasse im Dachdeckerhandwerk die gesetzliche Rente. Finanziert wird dies durch Umwandlung eines Teils des tariflichen 13. Monatseinkommens. Weiterhin werden ausbildenden Betrieben die Kosten für den Besuch der überbetrieblichen Ausbildungsstätten erstattet.
Überdies wird bei Übernahme eines Auszubildenden für mindestens zwölf Monate von der Lohnausgleichskasse ein kompletter Monatslohn gezahlt.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
- Mindestlohn-Tarifrunde im Bauhauptgewerbe startet am 15. August 2017 in Wiesbaden (2.7.2017)
- Schlichterspruch im Dachdeckerhandwerk von ZVDH und IG BAU angenommen (26.10.2016)
- Bautarif-Vorschlag vom 17. Mai 2016 findet Zustimmung (10.6.2016)
- Einigung im Bautarifstreit: +4,6% im Westen und +5,3% im Osten bei 22-monatiger Laufzeit (18.5.2016)
- Tarifverhandlung im Baugewerbe nach 36 Stunden vertagt (26.4.2016)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Arbeitszeitflexibilisierung in der Bauwirtschaft weiter auf dem Vormarsch (13.12.2015)
- Kapitalgedeckte Zusatzversorgung „Tarifrente Bau“ startet am 1.1.2016 (19.10.2015)
- Mindestlohndokumentationspflicht-Verordnung wird gelockert (30.6.2015)
- Tariflohn, 13. Monatsgehalt, Ausbildungsvergütung und Altersvorsorge von Dachdeckern legen zu (13.10.2014)
- Tarifabschluss im Bauhauptgewerbe nach Verstreichen der Erklärungsfrist nun verbindlich (16.5.2014; upgedatet am 5.6.)
- Neuer Mindestlohn für die Baubranche (13.1.2014)
siehe zudem:
- Bautarife und Dach Magazin bei Baulinks
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