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Schlichterspruch im Dachdeckerhandwerk von ZVDH und IG BAU angenommen


  

(26.10.2016) Am 21. Oktober 2016 haben sowohl der Zentral­verband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) als auch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) den Schlichterspruch vom 5. Oktober 2016 fristgerecht ange­nommen - nachdem auch die dritte Tarifrunde im September 2016 ergebnislos verlaufen war.

Das Schlichtungsverfahren fand mit Vertretern beider Sozial­partner am 5. Oktober 2016 in Frankfurt statt. Als Schlichter hatten sich beide Seiten auf Dr. Matthias von Wulffen, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts, geeinigt. Sein Schlichterspruch, enthält folgende Eckpunkte:

  1. Anhebung des Bundesecklohns zum 1. Oktober 2016 um 1,0% mit einer Laufzeit bis zum 30. April 2017. Weitere Erhöhung des Bundesecklohns zum 1. Mai 2017 um 1,5% mit einer Laufzeit bis zum 31. Juli 2018. Damit steigt der Bundeseck­lohn auf 17,82 Euro und ab 1. Mai 2017 auf 18,08 Euro.
  2. Fortgeltung des alten Tarifvertrags für die Monate August und September 2016 (Nullmonate).
  3. Ausgleich für die Nullmonate durch Einmalzahlung von je 50 Euro, zahlbar mit dem Dezemberlohn. Dieser Anspruch gilt ausschließlich für Gewerkschaftsmit­glieder.
  4. Erhöhung des Teils eines 13. Monatseinkommens für gewerbliche Mitarbeiter um 26 Stunden. Die Auszahlung erfolgt erstmals Ende 2017. Finanzierung durch Er­höhung der Arbeitgeberumlage um 1,4 Prozentpunkte ab Dezember 2016.
  5.  Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um je 50 Euro monatlich in allen drei Ausbildungsjahren, also im 1. Lehrjahr auf 650 Euro, im 2. Lehrjahr auf 800 Euro und im 3. Lehrjahr auf 1.050 Euro. Die Laufzeit geht vom 1. Oktober 2016 bis 31. Juli 2018.
  6. Verlängerung der Absichtserklärung zum Innovationsfonds um ein Jahr (d.h.: Frist zur freiwilligen Umsetzung bis 31. Dezember 2017).

Durch die fristgerechte Annahme beider Sozialpartner gilt der Schlichterspruch bin­dend als tarifliche Vereinbarung.

„Noch nie wurden die Verhandlungen im Bereich der Lohn- und Gehaltstarifverträge so hart geführt. Aber wir haben mit Dr. von Wulffen einen sachkundigen und erfahre­nen Schlichter gefunden und sind nun erleichtert, dass sich beide Seiten auf seinen Schlichterspruch einigen konnten. Auch wenn wir mit dem Ergebnis an die Belastungs­grenze vieler Betriebe gegangen sind: Ein tarifloser Zustand bei Scheitern der Ver­handlungen wäre für alle Beteiligten eine äußerst unbefriedigende Situation gewesen“, erklärt ZVDH-Präsident Karl-Heinz Schneider als Verhandlungsführer auf Arbeitgeber­seite. „Vor allem die Erhöhung für die Auszubildenden, aber auch das Plus beim 13. Monatseinkommen sind deutliche Anreize für den schwierigen Nachwuchs- und Fach­kräftemarkt“, führt Schneider weiter aus.

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