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Zehn Millionen Euro Bußgelder wegen Nichtgewährung des Bau-Mindestlohns

(5.4.2013) Wegen Nichtgewährung des Mindestlohns im Bauhauptgewerbe und Bau­nebengewerbe wurden im Jahre 2011 Bußgelder in Höhe von 10,91 Millionen Euro ver­hängt. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (17/12834) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiter mitteilt, summierten sich die Bußgelder im Jahre 2010 auf knapp 14 Millionen Euro. Eine weitere Branche, in der in nennenswer­tem Umfang Bußgelder wegen Nichtgewährung des Mindestlohns festgesetzt wurden, war die Gebäudereinigung (2011: rund 748.000 Euro).

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