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Bundeskabinett billigt Mindestlöhne für Dachdecker, Gebäudereiniger und Zeitarbeiter

(22.12.2011) Verordnungen für Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk, in der Gebäu­dereinigung sowie für die Zeitarbeit-Branche haben kurz vor Weihnachten das Bundes­kabinett passiert. Insgesamt sind damit 11 Mindestlöhne für rund 4 Millionen Beschäf­tigte allgemeinverbindlich.

mindestens 11,00 Euro im Dachdeckerhandwerk

Das Bundeskabinett hat die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk (rund 90.000 Beschäftigte) zur Kenntnis genommen. Sie folgt auf die am 31. Dezember 2011 außer Kraft getretene fünfte Mindestlohn-Verord­nung für das Dachdeckerhandwerk.

Mit ihrem Erlass wird der bundesweite Mindeststundenlohn für das Dachdeckerhand­werk von derzeit 10,80 Euro für das Jahr 2012 auf 11,00 Euro und für das Jahr 2013 auf 11,20 Euro angehoben. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten; ihre Geltungsdauer ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet (siehe zudem Baulinks-Beitrag "Neue Mindestlöhne im Baugewerbe ab 1. Januar 2012" vom 24.10.2011).

mindestens 8,82 bzw. 7,33 Euro in der Gebäudereinigung

Das Bundeskabinett hat ebenfalls die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäude­reinigung zur Kenntnis genommen. Sie folgt auf die am 31. Dezember 2011 außer Kraft getretene zweite Mindestlohn-Verordnung in der Gebäudereinigung. Die Entgeltunter­grenze gilt für alle rund 900.000 in Deutschland in der Gebäudereinigung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland.

Damit wird in der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) der Mindest­lohn ...

  • im Westen stufenweise von derzeit 8,55 Euro auf 8,82 Euro für das Jahr 2012 und ab dem 1. Januar 2013 auf 9,00 Euro angehoben.
  • im Osten wird er von 7,00 Euro auf 7,33 Euro für das Jahr 2012 und ab dem 1. Januar 2013 auf 7,56 Euro angehoben.

Die Mindeststundenlöhne in der Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) bleiben bis auf eine geringfügige Erhöhung auf 9,00 Euro ab 1. Januar 2013 im Osten unver­ändert. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten; ihre Geltungsdauer ist bis zum 31. Oktober 2013 befristet.

mindestens 7,01 Euro für Zeitarbeit

Mit dem Erlass der Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlas­sung gilt erstmals eine verbindliche untere Grenze für die Entlohnung der rund 900.000 Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer. Grundlage ist ein gemeinsamer Vorschlag von für die Zeitarbeit zuständigen Tarifvertragsparteien.

Das Mindeststundenentgelt beträgt zum 1. Januar 2012 ...

  • 7,01 Euro für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und
  • 7,89 Euro für die übrigen Bundesländer.

Das Mindeststundenentgelt steigt zum 1. November 2012 ...

  • auf 7,50 Euro für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpom­mern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und
  • 8,19 Euro (übrige Bundesländer) an.

Die in der Verordnung festgelegte Lohnuntergrenze gilt für alle in Deutschland einge­setzten Zeitarbeitnehmer(innen) gleichermaßen - unabhängig davon, ob der Arbeit­geber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten; ihre Geltungsdauer ist bis zum 31. Oktober 2013 befristet.

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