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German Pellets: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung abgelehnt


  

(11.2.2016) Schon seit Tagen wurde darüber gemunkelt, jetzt ist es offiziell: Die German Pellets GmbH ist insolvent. Laut GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater hat das Un­ternehmen am 10. Februar einen Antrag auf Insolvenz in Ei­genverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Schwerin hat die­sem Antrag jedoch nicht zugestimmt, sondern eröffnete das vorläufige Insolvenz­verfahren (Az.: 580 IN 64/16).

Zunächst muss nun geklärt werden, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ist das der Fall, können die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an­melden. Nach Angaben der German Pellets GmbH ist mit einer Eröffnung des Insolvenz­verfahrens im Mai 2016 zu rechnen.

Anleihegläubiger stehen vor einem Scherbenhaufen

Für die Anleger, die in Anleihen und Genussrechte der German Pellets GmbH investiert haben, sind die schlimmsten Befürchtungen nun also wahr geworden. Ihnen drohen massive finanzielle Verluste. Insgesamt stehen rund 260 Millionen Euro Anlegergelder im Feuer.

Ursprünglich war für den 10. Februar eine Gläubigerversammlung für die Anleger der Anleihe 2011/16 (ISIN DE000A1H3J67) geplant. Die Anleihe steht am 1. April 2016 zur Rückzahlung an. Da die dafür notwendigen rund 52 Millionen Euro offenbar nicht vor­handen sind, sollten die Anleger u.a. über eine Verlängerung der Laufzeit bis 2018 und eine Senkung des Zinskupons abstimmen. Die beiden anderen Anleihen mit einem Ge­samtvolumen von ca. 172 Millionen Euro müssen 2018 bzw. 2019 zurückgezahlt wer­den.

Darüber hinaus hat die 2005 in Wismar gegründete German Pellets GmbH auch noch rund 42 Millionen Euro über Genussrechte bei den Anlegern eingesammelt. Hinzu kom­men nach Medienberichten weitere wirtschaftliche Schwierigkeiten der German Pellets GmbH. So wurde auch das Angebot für die Genussrechte 2015/16 vor wenigen Tagen zurückgezogen, da nach Unternehmensangaben die Refinanzierung nicht gesichert sei. Nun folgte also der Insolvenzantrag.

Ob noch eine Sanierung des Unternehmens möglich ist, ist derzeit wohl ungewiss. Die Anleger müssen aber wohl in jedem Fall massive finanzielle Verluste befürchten. Zur Überprüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Geltendmachung von Scha­densersatzansprüchen können sie sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte wenden.

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