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TÜV Rheinland: Sicherheitsmängel an Aufzügen

(19.9.2023) Der TÜV Verband e.V. veröffentlichte die Mängelstatistik für Aufzüge im aktuellen Anlagensicherheitsreport. 657.000 Aufzugsanlagen wurden vom TÜV Rheinland im Erhebungszeitrum 2022 geprüft, davon mussten 3.000 aufgrund gefährlicher Mängel sofort stillgelegt werden. Regelmäßige Prüfungen machen Aufzüge sicher, schützen vor Schäden und erhöhen die Verfügbarkeit.

Aufzugsmängel 2022 bei Hauptprüfungen durch den TÜV Rheinland in Köln, München und Berlin (Bild: TÜV Rheinland AG) 

Unabhängige Prüfungen

München ist im Vergleich zum Bundesdurchschnitt leicht vorne, wenn es um mangelhafte Aufzüge geht: 51% der Anlagen sind frei von Mängeln, der Bundesdurchschnitt liegt bei 48,1%. In Köln, Düsseldorf und Hamburg konnte nur jeder dritte Aufzug ohne Mangel die Prüfung bestehen, dagegen waren in Berlin nur 29% aller Aufzüge mängelfrei. Laut dieser Prüfung hat jeder achte Aufzug (12,5%) bundesweit gravierende bis gefährliche Mängel aufzuweisen, im Jahr 2021, ein Jahr zuvor, war es „nur” jeder siebte. Im Jahr 2022 wurden in Köln 55 Aufzüge stillgelegt, in Düsseldorf waren es 80 und in Berlin mussten 164 Aufzüge aus dem Betrieb genommen werden. 

Die Aufzugsanlagen werden jährlich abwechselnd entweder mit einer Hauptprüfung oder einer Zwischenprüfung auf ihre Sicherheit getestet. Diese erfolgt durch eine unabhängige Prüforganisation wie der TÜV Rheinland. Zwar muss der Termin durch die Betreiber festgelegt werden, aber der TÜV erinnert und unterstützt dabei. Auf der Prüfplakette im Fahrkorb ist zu sehen, ob die Prüfung fristgerecht erfolgt ist oder nicht. Das dort angegebene Datum bis zur nächsten fälligen Prüfung darf nicht überschritten werden.

Cyberangriffe verhindern

Auch digitale Schwachstellen müssen hierbei erkannt und Cyberangriffe verhindert werden. Es sind immer mehr Aufzüge in Betrieb, die über vernetzte Bauteile und Software verfügen, die über das Internet angepasst werden können. Ein Angriff auf diese sensible Technik kann zu einem Ausfall der Anlage führen, mit einem erhöhten Risiko für die Nutzer. Die unabhängige Prüforganisation muss daher ihren Prüfumfang auf die Bewertung der Cybersecurity-Maßnahmen erweitern, um auch in Zukunft die Sicherheit zu gewährleisten. Grundlage dieser Prüfung ist eine um den Teil „Cybersecurity” aktualisierte Gefährdungsbeurteilung des Betreibers und den daraus resultierenden Maßnahmen. Den vollständigen Anlagensicherheitsreport veröffentlicht der TÜV Verband.e.V. unter: technische-ueberwachung.de

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