Behindertengleichstellungsgesetz: Weniger Barrieren an Bundesgebäuden
Bild aus dem Beitrag „,Würdevoller Eintritt‘ im Denkmalschutz dank als Treppe getarnter Hebeplattform“ vom 12.2.2014 (Bild vergrößern)
(16.5.2016) Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat grünes Licht für die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes gegeben. Der entsprechende Gesetzentwurf (Drucksache 18/7824) der Bundesregierung wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen in geänderter Fassung angenommen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.
Mit der Gesetzes-Novellierung soll - unter Berücksichtigung der ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention - Rechtssicherheit geschaffen werden, um „bei der Herstellung von Barrierefreiheit sukzessive weiter voranzukommen“, schreibt die Bundesregierung. Dazu verpflichtet sich der Bund in den Bereichen seiner Zuständigkeit die Barrierefreiheit zu verbessern. So sollen u.a. auch Lücken im Recht der barrierefreien Kommunikation für Menschen mit geistigen Behinderungen geschlossen werden. Darüber hinaus will man ein Schlichtungsverfahren einführen, das künftig Verbandsklagen, die sich gegen Träger öffentlicher Gewalt richten, vorgeschaltet ist und daneben auch für Einzelpersonen zur Verfügung stehen soll.
Der Änderungsantrag enthält u.a. veränderte Vorgaben für die Berichtspflicht über die Umsetzung der Barrierefreiheit und Regelungen zur Zulässigkeit und Anerkennung von Tieren als Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen.
Kritik an der Nicht-Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit
Grüne und Linke kritisierten erneut, dass die Privatwirtschaft nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet wird. Das Instrument freiwilliger Zielvereinbarungen habe sich in den vergangenen 14 Jahren, seit Inkrafttreten des Gesetzes, als „zahnloser Tiger“ erwiesen und es sei nicht klar, warum sich daran in Zukunft etwas ändern solle.
SPD und CDU/CSU werteten den Entwurf dagegen als einen „runden“ Vorschlag, auch wenn sich die SPD-Fraktion „mehr hätte vorstellen können“. Der Bund setze auf die Kraft der Überzeugung statt auf Zwang. Deshalb sei es wichtig, dass der Bund mit gutem Beispiel vorangehe und im übrigen viele Projekte für mehr Barrierefreiheit finanziell unterstütze, hieß es von der Unionsfraktion.
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