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Bundesgerichtshof Grundsatzentscheidung: Öltank gehört zum Haus - wo immer er liegt!

(7.3.2014) Normalerweise sollte es keine Frage sein, dass der Öltank - rechtlich ge­sehen - ein fester Bestandteil einer Immobilie ist. Das ist schon deswegen so, weil er häufig in den Kellerräumen des Hauses eingebaut ist. Doch was ist eigentlich davon zu halten, wenn der Öltank in einiger Entfernung zum Anwesen im Garten vergraben ist? Mit diesem Problem mussten sich die höchsten deutschen Richter befassen.

Der Fall: Nach einer Grundstücksteilung befand sich der nicht mehr genutzte Tank plötzlich auf dem fremden Anwesen Die neuen Eigentümer drängten auf dessen Ent­fernung durch den ursprünglichen Eigentümer, denn der Tank sei trotzdem noch ein Bestandteil der Immobilie. So lautete nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch das abschließende Gerichtsurteil in dieser Sache. Der Kläger könne „sein Grundstück in dem Bereich, in dem der Öltank vergraben ist, nicht mehr nach Belieben nutzen“. Deswegen müsse der beklagte Alteigentümer für die Entsor­gung aufkommen. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 263/11)

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