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Mittelrheintal und die Altstädte von Stralsund und Wismar kommen ins Museum

(28.6.2002) Das Welterbekomitee der UNESCO hat auf seiner 26. Sitzung am 27. Juni in Budapest die Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal zwischen Bingen, Rüdesheim und Koblenz (siehe Google-Maps) sowie die Historischen Altstädte von Stralsund (siehe Google-Maps und/oder Google-Maps) und Wismar (siehe Google-Maps) zum Weltkulturerbe erklärt. Deutschland ist nun mit 27 Stätten auf der UNESCO-Liste des Welterbes vertreten.

Das Welterbekomitee der UNESCO würdigte das Obere Mittelrheintal als "eine Kulturlandschaft von großer Vielfalt und Schönheit". Die Landschaft weise einen außergewöhnlichen Reichtum an kulturellen Zeugnissen und Assoziationen historischer wie auch künstlerischer Art auf. Seine besondere Erscheinung verdanke das Mittelrheintal einerseits der natürlichen Ausformung der Flusslandschaft, andererseits der Gestaltung durch den Menschen. Seit zwei Jahrtausenden stellt das Mittelrheintal einen der wichtigsten Verkehrswege für den kulturellen Austausch zwischen der Mittelmeerregion und dem Norden Europas dar.

Die Kulturlandschaft des Oberen Mittelrheintals zwischen Bingen, Rüdesheim und Koblenz umfasst den südlichen, rund 65 Kilometer langen Abschnitt des Mittelrheingebiets - das Durchbruchstal des Rheins durch das Rheinische Schiefergebirge. Im Herzen unseres Kontinents gelegen, mal Grenze, mal Brücke der Kulturen, spiegelt es die Geschichte des Abendlandes exemplarisch wider.
Hochrangige Baudenkmäler haben sich hier in einer Fülle und Dichte erhalten, die in kaum einer anderen europäischen Kulturlandschaft zu finden sind. Mit seinen rebenbesetzten Talhängen, seinen auf schmalen Uferleisten zusammengedrängten Siedlungen und den auf Felsvorsprüngen wie Perlen aufgereihten Höhenburgen gilt das Tal als Inbegriff der romantischen Rheinlandschaft. Menschen aus aller Welt haben diese Region bereist; Literaten, Maler und Musiker haben sich durch diese Landschaft inspirieren lassen.
Tief eingeschnitten, im Windschatten des Hunsrücks gelegen, bildet das Obere Mittelrheintal zugleich einen klimatisch bevorzugten Naturraum, in dem Tiere und Pflanzen leben, die sonst im Mittelmeerraum und im Südosten Europas verbreitet sind. Über Jahrhunderte entwickelte sich eine Landschaft, die von der Wechselwirkung von Mensch und Natur, von Kulturleistungen und ihren Rückwirkungen auf die Entwicklung des Landschaftsraums zeugt.

Mit der Anerkennung der Altstädte von Stralsund und Wismar folgte das Welterbekomitee dem Vorschlag Deutschlands, beide Städte gemeinsam als repräsentative Beispiele für das kulturelle Erbe der Hanse in die UNESCO-Liste aufzunehmen. Die Altstädte von Stralsund (rund 62.000 Einwohner) und Wismar (rund 47.000 Einwohner) repräsentieren idealtypisch die entwickelte Hansestadt während der Blütezeit des Städtebundes im 14. Jahrhundert. Die historischen Stadtkerne haben ihren mittelalterlichen Grundriss nahezu unverändert bewahrt und legen Zeugnis für die Anlage von Seehandelsstädten nach Lübischem Recht ab. Die überlieferte Bausubstanz mit zahlreichen herausragenden Einzeldenkmälern dokumentiert anschaulich die politische Bedeutung und den außerordentlichen Reichtum der Ostseestädte im Mittelalter. Die Gruppe der sechs monumentalen Backsteinkirchen bildet einen einzigartigen Querschnitt durch die berühmte Sakralarchitektur der Hansestädte.

  • Wismar ist die einzige in dieser Größe und Geschlossenheit erhaltene Hansestadt im südlichen Ostseeraum. Das historische Hafenbecken vermittelt ein authentisches Bild von dem eigentlichen Rückgrat der Seehandelsstadt. Stralsunds einmalige Insellage zwischen dem Strelasund und den im 13. Jahrhundert aufgestauten Teichen betont den mittelalterlich geprägten Stadtkörper.
  • Stralsund war neben Lübeck im 14. Jahrhundert die bedeutendste Stadt im gesamten Ostseeraum und wurde 1370 als Ort für die Friedensverhandlungen mit Dänemark (Stralsunder Friede) ausgewählt. Von dieser Zeit zeugen die aufwändig gestalteten Kaufmannshäuser und das historische Rathaus.

Im 17. und 18. Jahrhundert standen Stralsund und Wismar unter schwedischer Herrschaft. Aus dieser Zeit stammen einige herausragende Barockbauten wie das Zeughaus in Wismar oder das Schwedische Regierungspalais in Stralsund. Das UNESCO-Welterbekomitee hat insbesondere die umfangreich erhaltene historische Bausubstanz der Altstädte von Stralsund und Wismar hervorgehoben: Häuser, Straßen, Plätze und Höfe in der Altstadt wurden in beiden Städten saniert.

Die UNESCO-Welterbekonvention: Das Kultur- und Naturerbe der Menschheit zu schützen, liegt nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft. Dies ist die Leitidee der UNESCO-Welterbekonvention. Insgesamt haben 172 Staaten dieses "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" seit seiner Verabschiedung 1972 unterzeichnet.
Zum Kulturerbe der Welt gehören unter anderem Städteensembles, Baudenkmäler und archäologische Fundstätten. Das Naturerbe umfasst geologische Formationen, Naturlandschaften und Schutzreservate von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind. Mit der Benennung von Kultur- und Naturstätten für die UNESCO-Liste verpflichten sich die betreffenden Staaten, diese durch gesetzliche, technische und andere Schutzmaßnahmen langfristig zu erhalten. Staaten, die über geringe Mittel verfügen, werden bei der Erhaltung ihres Welterbes von der Völkergemeinschaft unterstützt. Zu diesem Zweck hat die UNESCO einen Welterbefonds eingerichtet. In den Fonds fließen jährlich etwa vier Millionen US-Dollar an Pflichtbeiträgen sowie freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten.

Über die von den Unterzeichnerstaaten jährlich vorgelegten Neuanträge entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee, das sich aus 21 jeweils für sechs Jahre gewählten Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Es prüft, ob die vorgeschlagenen Stätten die in der Konvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen das Kriterium der "Einzigartigkeit" und der "Authentizität" (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals oder der "Integrität" eines Naturdenkmals. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorliegen. Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und die Internationale Vereinigung zur Erhaltung der Natur und ihrer Ressourcen (IUCN) beraten das Komitee in seiner Arbeit.

Als weitere Stätten aus Deutschland sind in der Welterbeliste verzeichnet:

  • Aachener Dom (Datum der Aufnahme: 1978),
  • Speyerer Dom (1981),
  • Würzburger Residenz (1981),
  • Wallfahrtskirche "Die Wies" (1983),
  • Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl (1984),
  • Dom und Michaeliskirche von Hildesheim (1985),
  • Römische Baudenkmäler, Dom und Liebfrauenkirche von Trier (1986),
  • Hansestadt Lübeck (1987),
  • Schlösser und Parks von Potsdam-Sanssouci und Berlin (Glienicke und Pfaueninsel) (1990),
  • ehem. Benediktiner-Abtei Lorsch mit ehem. Kloster Altenmünster (1991),
  • Bergwerk Rammelsberg und Altstadt von Goslar (1992),
  • Altstadt von Bamberg (1993),
  • Kloster Maulbronn (1993),
  • Altstadt von Quedlinburg (1994),
  • Völklinger Eisenhütte (1994),
  • Fossilienlagerstätte Grube Messel (1995),
  • Kölner Dom (1996),
  • Bauhausstätten in Weimar und Dessau (1996),
  • Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg (1996),
  • Klassisches Weimar (1998),
  • Wartburg (1999),
  • Berliner Museumsinsel (1999),
  • Gartenreich Dessau-Wörlitz (2000),
  • Klosterinsel Reichenau im Bodensee (2000),
  • Industrielandschaft Zeche Zollverein in Essen (2001).

siehe auch:


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