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Wiedereinführung der degressiven AfA für Mietwohngebäude

(18.10.2009) Auch die Bauwirtschaft ist Gegenstand der Koalitionsverhandlungen in Berlin; im Gespräch ist u.a. die Wiedereinführung der AfA für Mietwohngebäude. Auf der Fachpressekonferenz der Baufachmesse DEUBAU sprach sich Lutz Pollmann, Hauptgeschäftsführer der Baugewerblichen Verbände Nordrhein, für eine Änderung der Abschreibungsregelung bei Mietwohngebäuden aus. Er stellte dazu erste Ergebnisse einer Studie vor, die von NRWs Bauminister Lienenkämper beim Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. in Auftrag gegeben worden war.


v.l.n.r.: Carl Steckeweh (Pentapolis), Lutz Pollmann (Hauptgeschäftsführer Baugewerbliche Verbände), Egon Galinnis (Geschäftsführer Messe Essen), Wolf-Dieter Epping (Vorsitzender des Deubau-Fachbeirates), Kurt Speelmanns (Leiter des Referates Forschung im Bauwesen und Technisches Gebäudemanagement; BBSR); Bild vergrößern

Eine Wiedereinführung der degressiven AfA könnte demnach allein Nordrhein-Westfalen zusätzliche private Investitionen von über 530 Millionen Euro pro Jahr bringen. Pollmann sprach von einem starken Impuls für die Wirtschaft, der die Schaffung von 5.000 neuen Arbeitsplätzen ermöglichen könnte. Der Neubausektor in NRW würde enorm von einer Änderung des Steuerrechts profitieren: Über 4.000 zusätzliche neue Wohnungen prognostizieren die Experten des RWI. Pollmann betonte, dass sich Lienenkämper im Rahmen der derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen für die Wiedereinführung der degressiven AfA im Mietwohnungsneubau einsetze.

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