Gewährleistungsfristen bei Solaranlagen bei der Planung berücksichtigen
(22.6.2014) Mit Photovoltaikanlagen lässt sich immer noch Geld verdienen. Das nutzen viele Investoren - gewerbliche, kommunale wie private Bauherren. Manche bauen Solaranlagen auf die Dächer ihrer Immobilien, andere investieren in Solarparks.
- Was aber, wenn die Anlage defekt ist?
- Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist?
Zu Photovoltaikanlagen, und speziell zur Gewährleistungsfrist, gibt es inzwischen eine Reihe von Urteilen - allerdings keine einheitliche Rechtsprechung, bemängelt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Ob die Gewährleistung zwei oder fünf Jahre beträgt, richtet sich nach der Installationsweise der Anlage. Das haben die Gerichte in verschiedenen Urteilen näher definiert.
- Grundsätzlich beträgt sie mindestens zwei Jahre.
- Handelt es sich um eine eigenständige, erdverbundene Anlage mit eigenem Fundament, ist sie ein Bauwerk - und die Gewährleistungsfrist besteht für fünf Jahre.
- Dachanlagen sind nicht immer eigene Bauwerke - sondern zumeist Anlagen, die nur der Stromeinspeisung dienen und dazu lediglich auf einem Gebäude montiert werden. Sie übernehmen keinerlei Funktion für das Gebäude selbst und genießen bei Mängeln deshalb nur eine zweijährige Verjährungsfrist (BGH, Urteil vom 09.10.2013 – Aktenzeichen: VIII ZR 318/12).
- Sind Solaranlage und Haus aber voneinander abhängig, steigt die Verjährungsfrist auf fünf Jahre (Urteil des OLG München vom 10.12.2013 Aktenzeichen: 9 U 543/12 Bau). Das Urteil bezog sich auf eine Immobilie, die im Dach- und Innenbereich erheblich umgebaut werden musste, um die Solaranlage samt Kontroll- und Steuerungsanlage zu installieren, sollte sich aber auch auf den Neubaubereich übertragen lassen: Ein Solar- oder Plus-Energie-Haus funktioniert unter Umständen ohne Photovoltaikanlage gar nicht.
Investoren sowie Architekten und (Fach-)Planer, so rät die ARGE Baurecht, sollten die Frage der Gewährleistung bereits bei Planung und Projektentwicklung bedenken. Es kann sich lohnen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Garantie auf PV-Anlagen variiert zwischen zwei und fünf Jahren! Wann und warum aber? (18.8.2015)
- TÜV Qualitätsmonitor: Jede dritte PV-Anlage mit Defekten und Leistungsdefiziten (16.6.2015)
- Leitfaden zu Brandrisiken bei Photovoltaik-Anlagen (19.4.2015)
- Architekturpreis „Gebäudeintegrierte Solartechnik 2014“ geht in die Schweiz (5.11.2014)
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- Mit Photovoltaik Gebäude gestalten: BINE-Fachbuch „Gebäude liefern Strom“ in 7. Auflage (13.2.2014)
- Leitfaden zum Eigenverbrauch von Solarstrom in Industrie und Gewerbe (13.2.2014)
- „PVScan“: Forschungsprojekt untersucht Schäden bei Aufdach- und Freiland-PV-Modulen (13.2.2014)
siehe zudem:
- Wärmedämm-Verbundsystem im Fassaden Magazin bei Baulinks
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