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Gewährleistungsfristen bei Solaranlagen bei der Planung berücksichtigen

(22.6.2014) Mit Photovoltaikanlagen lässt sich immer noch Geld verdienen. Das nutzen viele Investoren - gewerbliche, kommunale wie private Bauherren. Manche bauen So­laranlagen auf die Dächer ihrer Immobilien, andere investieren in Solarparks.

  • Was aber, wenn die Anlage defekt ist?
  • Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist?

Zu Photovoltaikanlagen, und speziell zur Gewährleistungsfrist, gibt es inzwischen ei­ne Reihe von Urteilen - allerdings keine einheitliche Rechtsprechung, bemängelt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Ob die Gewährleistung zwei oder fünf Jahre beträgt, richtet sich nach der Installa­tionsweise der Anlage. Das haben die Gerichte in verschiedenen Urteilen näher defi­niert.

  • Grundsätzlich beträgt sie mindestens zwei Jahre.
  • Handelt es sich um eine eigenständige, erdverbundene Anlage mit eigenem Fun­dament, ist sie ein Bauwerk - und die Gewährleistungsfrist besteht für fünf Jah­re.
  • Dachanlagen sind nicht immer eigene Bauwerke - sondern zumeist Anlagen, die nur der Stromeinspeisung dienen und dazu lediglich auf einem Gebäude montiert werden. Sie übernehmen keinerlei Funktion für das Gebäude selbst und genie­ßen bei Mängeln deshalb nur eine zweijährige Verjährungsfrist (BGH, Urteil vom 09.10.2013 – Aktenzeichen: VIII ZR 318/12).
  • Sind Solaranlage und Haus aber voneinander abhängig, steigt die Verjährungs­frist auf fünf Jahre (Urteil des OLG München vom 10.12.2013 Aktenzeichen: 9 U 543/12 Bau). Das Urteil bezog sich auf eine Immobilie, die im Dach- und Innen­bereich erheblich umgebaut werden musste, um die Solaranlage samt Kontroll- und Steuerungsanlage zu installieren, sollte sich aber auch auf den Neubaube­reich übertragen lassen: Ein Solar- oder Plus-Energie-Haus funktioniert unter Umständen ohne Photovoltaikanlage gar nicht.

Investoren sowie Architekten und (Fach-)Planer, so rät die ARGE Baurecht, sollten die Frage der Gewährleistung bereits bei Planung und Projektentwicklung bedenken. Es kann sich lohnen.

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