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WDVS mit EPS: Änderungen beim konstruktiven Brandschutz gelten ab 1.1.2016

(7.12.2015) Die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) angekündigten Ände­rungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) für schwerentflammbare WDV-Systeme mit EPS-Dämmstoffen sollen bis Ende 2015 erteilt werden und ab 1. Ja­nuar 2016 gelten.

Grundsätzlich wurde durch die Bauministerkonferenz (BMK) festgestellt, dass fachge­recht nach den abZ-Vorgaben verbaute WDVS gegenüber Raumbränden hinreichend sicher sind. Die Änderungen sollen den Schutz gegenüber Bränden unmittelbar vor der Fassade verbessern. Für EPS-WDVS mit Putzschicht sind künftig folgende Brandriegel notwendig (siehe auch Grafik am Ende der Aufzählung):

  • Ein erster Brandriegel wird an der Unterkante des WDVS bzw. maximal 90 cm oberhalb der Geländeoberkante oder genutzten angrenzenden horizontalen Ge­bäudeteilen (z. B. Parkdächer) angebracht - d.h. also oberhalb des Spritzwas­serbereichs.
  • Ein zweiter Brandriegel ist in Höhe der Decke des 1. Geschosses über Gelände­oberkante oder angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen vorzusehen. Dieser darf zu dem darunter angeordneten Sockelriegel einen Achsabstand von nicht mehr als 3 m aufweisen. Kann das nicht eingehalten werden, müssen weitere Riegel auf dem EG angebracht werden.
  • Ein dritter Brandriegel in Höhe der Decke des 3. Geschosses über Geländeober­kante oder angrenzender horizontaler Gebäudeteile, jedoch zu dem darunter an­geordneten EG-Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr als 8 m. Bei größeren Abständen sind auch hier zusätzliche Brandriegel einzubauen.
  • Weitere Brandriegel sind gegebenenfalls vorzusehen an Übergängen der Außen­wand zu horizontalen Flächen (z. B. Durchgängen, Durchfahrten, Arkaden), so­weit diese in dem durch einen Brand von außen beanspruchten Bereich des 1. bis 3. Geschosses liegen.
  • Weiterhin ist ein Brandriegel („Abschlussriegel“) maximal 1,0 m unterhalb von angrenzenden brennbaren Bauprodukten (z.B. am oberen Abschluss des WDVS unterhalb eines Daches) in der Dämmebene des WDVS anzuordnen.

Oberhalb der ersten drei Stockwerke werden die bekannten Maßnahmen gegen Raum­brände (Sturzschutz über jeder Öffnung bzw. umlaufende Brandriegel) umgesetzt.

Die unteren drei Brandriegel müssen ...

  • aus nichtbrennbaren Mineralwolle-Lamellen bestehen,
  • mindestens 200 mm hoch sein und
  • mit mineralischem Klebemörtel vollflächig auf mineralischen Untergrund verklebt und zusätzlich gedübelt werden. Die Dübel müssen für WDVS zugelassen sein und ein Spreizelement aus Stahl aufweisen.

Der Fachverband WDVS empfiehlt Hausbesitzern bzw. Auftraggebern, mit dem ausfüh­renden Fachhandwerker einen Inspektions- und Wartungsvertrag abzuschließen. Der Fachmann sollte u.a. regelmäßig prüfen, ob die schützende Putzschicht des Fassa­densystems intakt ist. Beschädigungen sind umgehend fachgerecht instandzusetzen, um die brandschutztechnische und feuchteschutztechnische Funktion des WDVS si­cherzustellen.

Alle Informationen und viele Details zu diesem Thema einschließlich der Schutzmaß­nahmen für weitere Systemvarianten sowie zum Brandschutz im Zusammenhang mit WDVS allgemein sind zusammengefasst in der neuen Technischen Systeminfo „WDVS und Brandschutz“, die der FV WDVS Anfang 2016 in erweiterter Neuauflage veröffent­lichen will.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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