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Neue Arbeitsschutzverordnung verlangt: Beschäftigte vor elektromagnetischen Feldern (EMF) schützen


  

(24.10.2016) „Die neue Arbeitsschutzverordnung zu elektro­magnetischen Feldern - Umsetzung der europäischen Richtlinie 2013/35/EU“ - so lautet der Titel einer Informationsveranstal­tung, zu der die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits­medizin (BAuA) einlädt; sie findet statt

  • am Dienstag, 8. November 2016,
  • von 10 bis 15 Uhr
  • bei der BAuA, Raum A400
  • Berlin, Nöldnerstraße 40/42 (Google-Maps)

Die Umsetzung der europäischen Arbeitsschutzrichtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch elek­tromagnetische Felder (EMF) in nationales Recht läuft. Die Veranstaltung informiert über den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland.

Die Anwendung der neuen Verordnung soll anhand von Beispielen aus der Praxis ein­schließlich der Auswirkungen auf die Gefährdungsbeurteilung erläutert werden. Inte­ressierte Arbeitsschutzakteure wie Sicherheitsbeauftragte, Planer, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner oder Vertreter der Sozialpartner werden so frühzeitig in die betriebliche Umsetzung der neuen EMF-Arbeitsschutzver­ordnung einbezogen.

Zur Erinnerung: Beschäftigte sind immer häufiger elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz ausgesetzt. Neben Informationen zu Auswirkungen von EMF auf den menschlichen Organismus geben BAuA-Experten auf der Veranstaltung Hinweise für die praktische Tätigkeit von Sicherheitsfachkräften. Dabei geht es auch um Schutzmaßnahmen für Arbeitsplätze wie industrielle Anlagen, an denen Auslöseschwellen überschritten werden könnten. Gegenwärtig bilden das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV 15 „Elektromagnetische Felder“ die Rechtsgrundlage für den Schutz der Beschäftigten.

Die neue Arbeitsschutzverordnung sowie dazugehörige Technische Regeln werden die Unfallverhütungsvorschrift in Zukunft ersetzen. Neben unterschiedlichen Verfahren der Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen mit EMF ist ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung die Beurteilung der Sicherheit von Implantatträgern an Arbeitsplät­zen mit EMF sowie der Einsatz von Simulationsverfahren bei der Gefährdungsbeurtei­lung.

Die Veranstaltung am 8. November 2016, für die es zwei VDSI-Fortbildungspunkte gibt, ist kostenlos. Da nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung steht, ist eine Anmeldung bis zum 27. Oktober 2016 erforderlich.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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