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Überspannungsschutz quasi überall seit dem 1. Oktober verpflichtend


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(24.10.2016) Jetzt ist es offiziell: Überspannungsschutz ist nun in jedem neuen Gebäude erforderlich, das eine normge­rechte Elektroinstallation erhalten soll. Seit dem 1. Oktober 2016 sind die überarbeiteten DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 in Kraft, die vorgeben, wann, wo und wie welche Art von Überspannungsschutz einzubauen ist.

In gewerblichen und öffentlichen Gebäuden - wie beispielswei­se auch in Krankenhäusern - sind Schutzeinrichtungen für eine normgerechte Elektroinstallation schon lange vorgeschrieben. Neu ist jetzt die Verpflichtung, einen Überspannungsschutz auch in allen neuen Wohn- und Zweckbauten vorzusehen.

Konkret betroffen sind davon alle Bereiche, in denen „Ansamm­lungen von Personen“ zu erwarten sind - z.B. große Wohnge­bäude, Büros, Schulen oder Kirchen. Weiterhin nennt die DIN VDE 0100-443 Bereiche, die von „Einzelpersonen“ genutzt wer­den - wie Wohnhäuser und kleine Büros, wenn in diesen Ge­bäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II installiert sind.

Betriebsmittel der Überspannungskategorie I und II

...  sind zum Beispiel Gebäude- und Heizungssteuerungen, Telefonanlagen oder Son­nenschutzsteuerungen. Auch elektronische Geräte wie Computer oder empfindliche Küchengeräte sind durch Überspannungen gefährdet und sind in nahezu jedem Haus­halt zu finden. Ein passender Überspannungsschutz sorgt für mehr Sicherheit dieser Geräte und verhindert zudem Funkenüberschläge sowie daraus resultierende Brände in Gebäuden.

Nach Experten-Meinung werden die überarbeiteten Normen endlich den gestiegenen Anforderungen im Bereich Elektrik und Elektronik gerecht. Eine umfassende Übersicht zu den neuen Vorschriften gibt die aktuelle Überspannungsschutz-Auswahlhilfe von OBO. Diese kann unter obo.eu/uess-aus­wahl heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zum Thema Überspannungsschutz können per E-Mail an OBO Bettermann angefordert werden.

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