Optische Mängel im Bild auf über 180 Seiten
(31.7.2017) Die Bewertung von optischen Baumängeln ist schwierig und mitunter strittig: Handelt es sich bei der Abweichung im optischen Erscheinungsbild um eine hinzunehmende Bagatelle oder einen Mangel, für den Minderung oder Nachbesserung verlangt werden kann?
Das Fachbuch „Optische Mängel im Bild“ will Planer, Ingenieure und Sachverständige sowie Bauausführende bei der korrekten Bewertung und Einschätzung optischer Mängel unterstützen. Das reich bebilderte Nachschlagewerk zeigt mehr als 120 typische Beispiele und unterscheidet jeweils ...
- zwischen Bagatellfällen und
- echten Mängeln.
Dabei werden unterschiedlich stark ausgeprägte Erscheinungsbilder einander gegenübergestellt und bezüglich ihrer Hinnehmbarkeit in verschiedene Kategorien eingestuft. Eine farbige Grafik zur Klassifizierung optischer Mängel zeigt den Grad der Beeinträchtigung des jeweiligen Beispiels auf einen Blick. Fallbezogene Hinweise vertiefen die Thematik.
Das Buch ermöglicht eine erste Bewertung eigener Fälle vor Ort, erleichtert die Abgrenzung zwischen hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten und echten Mängeln und hilft bei der monetären Bewertung und Entscheidung zum weiteren Vorgehen.
Die bibliographischen Angaben zum Buch:
- Optische Mängel im Bild
erkennen – bewerten – vermeiden - von Dipl.-Ing. Ralf Ertl, Dipl.-Ing. Martin Egenhofer, Dr.-Ing. Michael Hergenröder und Dipl.-Ing. Thomas Strunck.
- 2017. 17 x 24 cm. Gebunden. 189 Seiten mit 254 farbigen Abbildungen.
- ISBN 978-3-481-03497-9
- erhältlich u.a. bei Amazon
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Studie: Wie Menschen Schäden an Bauwerken wahrnehmen (25.6.2017)
- Fehlerkosten: deutsche Architekten hoffen auf BIM (24.6.2017)
- 700 Seiten Schadensfallsammlung für den Garten- und Landschaftsbau (18.4.2017)
- „Schäden an Gebäuden - Erkennen und Beurteilen“ in dritter Auflage (8.1.2017)
- Auf 290 Seiten: Wie hat das Gutachten eines Bausachverständigen auszusehen? (1.1.2017)
- Schäden an Sichtflächen auf 336 Seiten (25.4.2016)
- Baurecht: „Merkantiler Minderwert“ bei Rissen im Putz (23.10.2013)
siehe zudem:
- Bauschäden und das Fassaden-Magazin bei Baulinks