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Breitbandanschluss: Nicht alle Eigentümer müssen einem Glasfaseranschluss zustimmen

(22.7.2021) In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) war man sich nicht einig, ob die Immobilie einen Glasfaseranschluss erhalten soll - oder eben nicht. Bei der entscheidenden Abstimmung gab es eine Gegenstimme. Die Justiz musste dann laut LBS-Infodienst Recht und Steuern klären, ob dieses Veto den Anschluss verhindert oder nicht.

Im Urteil wurde darauf hingewiesen, dass im Prinzip für die Art der baulichen Veränderungen, die bei dem Anschluss an das Glasfasernetz erforderlich ist, eine Einstimmigkeit erforderlich sei. Ausnahmen seien aber bei Fernsprech-, Rundfunk- und Energieanschlüssen im Gesetz vorgesehen. Hier gebe es zwar im Hause schon eine Basisversorgung, jedoch müsse man von zeitgemäßen Erfordernissen der Datenübertragung ausgehen. Das sei heute ein Teil der Grundversorgung. Der Kläger müsse deswegen die Schaffung eines Anschlusses dulden. Die Beeinträchtigung durch entsprechende Erdarbeiten sei auch nur zeitlich befristet.

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