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Einheimischenmodell oder Öffentliches Vergaberecht

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(13.12.2020) Einheimischenmodell und Öffentliches Vergaberecht standen auf dem Programm der Baufachtage der Hochschule Biberach (HBC), die in diesem November erstmals - selbstredend online - stattfanden und insbesondere baurechtliche Fragestellungen in den Fokus rückten. Veranstalter waren konkret die HBC-Weiterbildungsstudiengänge Bachelor und Master Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien). Eingeladen waren Praktiker aus dem gesamten Bundesgebiet. Unter der Moderation des ehemaligen Ulmer Oberbürgermeisters Ivo Gönner und Professor Dr. Nobert Geiger, Dekan der Fakultät BWL (Bau und Immobilien) an der HBC, stellten Fachanwälte für Baurecht, etwa vom Bayerischen Gemeindetag, sowie Referenten aus der kommunalen Gebäudewirtschaft und Leitungsebene ihre ganz praktischen Erfahrungen mit der Vergabe von Bauplätzen in Neubaugebieten vor.

Vergabe von Bauplätzen

Dr. Wolfgang Patzelt, Rechtsanwalt aus München, schilderte, warum Kommunen bevorzugt nach dem sogenannten Einheimischenmodell verfahren -insbesondere in begehrten großstadtnahen Lagen: Günstiges Bauland werde so an „privilegierte Einheimische, z.B. Kinder örtlicher Handwerker“ vergeben. Ein Urteil des EuGH schob dem allerdings 2013 einen Riegel vor und verlangt eine transparente und diskriminierungsfreie Vergabe. Seither müssen Kriterien berücksichtigt werden wie beispielsweise ...

  • Bedürftigkeit,
  • soziale Aspekte wie die Anzahl von Kindern oder pflegebedürftiger Angehörigen sowie mit geringerer Gewichtung ...
  • Ortsbezug hinsichtlich Leben und Arbeiten oder
  • Ausüben eines Ehrenamts in der betreffenden Gemeinde.

Matthias Simon, Jurist beim Bayerischen Gemeindetag, erläuterte die Komplexität der Bauland-Entwicklung, die aufgrund von rechtlichen Vorgaben und demographischen Entwicklungen, der Individualisierung der Lebensstile sowie Energie- und Klimafragen entstehe. Gleichzeitig sieht er das Problem einer übergroßen Nachfrage nicht in jeder Kommune gegeben; dies sei abhängig von der geografischen Lage. Ein „intelligenter Umgang mit dem Gut Wohnraum“ attestierten Simon und Moderator Gönner der Stadt Wien. Dort sei viel Wohnraum im Eigentum der Stadt verblieben, der zu angemessen Konditionen vermietet werde.

Schließlich kam Stephan Mantz, Bürgermeister der Gemeinde Wain, zu Wort, der die notwendige Steuerung von Vergabeprozessen thematisierte. Für die Gemeinde Wain hat er Kriterien festgelegt, die sich daran orientieren, wie das betreffende Gebiet gestaltet werden soll, ob junge Familien oder Senioren zu den Zielgruppen gehören und Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Entwickelt wurde dafür die Plattform „Baupilot“, die die Auswertung dieser Kriterien in einem Scoring-Verfahren vornimmt und geeignete Bewerber ermittelt.

Vergabe von Bauaufträgen

Der rechtliche Rahmen, in dem Kommunen ihre Bauaufträge vergeben dürfen, war Thema des zweiten Veranstaltungstages. Dr. Marcus Hödl, Rechtsanwalt aus München, referierte zum Thema „Vergabe von Bau- und Planungsleistungen für die Realisierung von Breitbandprojekten“ und zeigte auf, wie die Bundesregierung den digitalen Wandel bis 2025 vollziehen will. Hödl stellte dar, dass keine EU-weite Ausschreibung notwendig sei, „jedoch der Geist und die Grundsätze des EU-Vergaberechts wie die Gebote der Wirtschaftlichkeit, des fairen Wettbewerbs und der Transparenz“ zu beachten seien.

Vergabe von Architektenleistungen

In einem weiteren Beitrag ging es um die „Vor- und Nacheile des Architektenwettbewerbs und innovative Alternativen bei der Vergabe komplexerer Architektenleistungen“ sowie um Fragen der Gestaltung oder des Denkmalschutzes. Axel C. Sperling empfahl für Vorhaben wie z.B. Kulturhäuser oder Konzerthallen jeweils eine Gestaltungsstudie mit Zuschlagkriterien zu erstellen - ein aus seiner Sicht „probates Mittel“ der Vergabe. Darüber hinaus vertiefte Daniel Nikolaides, Stadtrechtsdirektor und Leiter des Amts für Gebäudewirtschaft aus Mannheim, die Vor- und Nachteile der Vergabe an einen Generalunternehmer. Dies bringe zeitliche und rechtliche Entlastung für Kommunen, aber auch höhere Kosten um etwa 20 Prozent. Christian Buck, Leiter des Amtes für Gebäudewirtschaft in Kempten, betonte die Wichtigkeit eines transparenten Verfahrens und die Pflicht der Behörde zur Dokumentation aller Entscheidungsschritte. Nur Kriterien und Entscheidungen, die schriftlich hinterlegt werden, dürften bei der Vergabe Berücksichtigung finden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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