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Bundestag verabschiedet Baulandmobilisierungsgesetz

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(9.5.2021) Der Bundestag hat am 7. Mai den vom Bundesbauminister Horst Seehofer vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) verabschiedet. Es baut auf den Empfehlungen der Baulandkommission auf und soll den Kommunen die Bereitstellung von Bauland erleichtern.

Bundesminister Seehofer verspricht: „Die Kommunen können nun zum Beispiel Baulücken und brachliegende Flächen schneller und flexibler nutzen. Damit setzen wir ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrags und der Wohnraumoffensive um. Die Verabschiedung durch den Bundestag ist ein Durchbruch für den Wohnungsbau in Deutschland.“

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Neuerungen durch das Baulandmobilisierungsgesetz

Erleichterungen für den Wohnungsbau: Baugenehmigungsbehörden sollen leichter Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus erteilen können. Gemeinden erhalten mehr Flexibilität, um Dachgeschossausbauten und Anbauten zu erleichtern. Dafür werden die bisher bestehenden Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung in Orientierungswerte geändert.

Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte: Den Gemeinden werden für Problemimmobilien und brachliegende Grundstücke Vorkaufsrechte eingeräumt. Als Eigentümer können sie so Einfluss auf die Bebauung der Grundstücke mit bezahlbarem Wohnraum nehmen. Kommunen können zudem Grundstücke in Zukunft leichter zum Verkehrswert erwerben.

Erweiterung des Baugebots: Um Baulücken und ungenutzte Grundstücke leichter schließen zu können, wurde das Baugebot in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erweitert. Künftig besteht dort die Möglichkeit, dem Eigentümer eine Wohnbebauung vorzuschreiben. Gleichzeitig wird jedoch das Verfügungsrecht zugunsten des engsten Familienkreises gewahrt.

Sektoraler Bebauungsplan: Mit einem neuen Bebauungsplantyp erhalten die Gemeinden ein neues Planungsinstrument, um einen Bauleitplan gezielt nur für den Wohnungsbau aufzustellen.

Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: In angespannten Wohnungsmärkten bedarf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen künftig der Genehmigung. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung solche Gebiete festzulegen. Die Genehmigungspflicht soll maximal bis zum 31.12.2025 gelten. Der Gesetzgeber will mit der Regelung die Interessen der Mieter vor Verdrängung und die Interessen von Eigentümern gleichermaßen berücksichtigen. Das Genehmigungserfordernis soll in der Regel erst dann greifen, wenn sich in dem Wohngebäude mehr als fünf Wohnungen befinden. In bestimmten Fällen besteht ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung.

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