Baugesetzbuchnovelle zur Mobilisierung von Bauland ... und Kritik vom BFW
(14.6.2020) Im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens zu unterstützen (Ziffer 5114 des Koalitionsvertrags). Entsprechend sah die auf dem Wohngipfel im September 2018 von Bund, Ländern und Gemeinden vereinbarte Wohnraumoffensive vor, die Rahmenbedingungen für den Bau von Wohnraum zu verbessern - siehe auch Beitrag „Wohngipfel 2018 - Ergebnisse und Kommentare“ vom 23.9.2018.
Und die am 4. September 2018 eingerichtete Expertenkommission für „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission) hat sich schwerpunktmäßig mit strategischen Fragen einer aktiven Liegenschaftspolitik und Instrumenten zur Verbesserung der Baulandbereitstellung befasst. Auf Grundlage der Beratungen in der Baulandkommission wurden schließlich am 2. Juli 2019 Empfehlungen vorgelegt, die ein breites Spektrum von Maßnahmen abdecken - siehe Beitrag „Baulandkommission legt Ergebnisse vor: Reaktionen von Verbänden gemischt“ vom 7.7.2019.
Sie enthielten u.a. Änderungsvorschläge für bauplanungsrechtliche Regelungen, die auch zur Verbesserung der Anwendung und Wirksamkeit bestehender Instrumente beitragen sollen. Die Empfehlungen bilden eine wesentliche Grundlage für den vorgelegten Gesetzentwurf.
Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden zu stärken. Insbesondere sollen sie leichter auf Flächen für den Wohnungsbau Zugriff nehmen können; weiter werden Erleichterungen bei der Schaffung von Wohnraum im Innen- und Außenbereich vorgeschlagen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen außerdem einzelne städtebauliche Anliegen aufgegriffen werden. Dazu gehören auch Klarstellungen, die die Bedeutung grüner Infrastruktur in Städten und Gemeinden, insbesondere für den Klimaschutz und die Klimaanpassung hervorheben.
Konjunktur-Bremse? BFW kritisiert Entwurf der Baugesetzbuchnovelle
„Mit dem Entwurf der Baugesetzbuchnovelle hat Bundesbauminister Horst Seehofer eine Konjunktur-Bremse vorgelegt. Es scheint fast so, als sollten den Planungsämter vielfältige Mittel an die Hand gegeben werden, um Investitionen in den Wohnungsbau zu verhindern! Anders sind die neuen Möglichkeiten für Verbote, Auflagen und Verzögerungen kaum zu erklären“, kritisiert BFW-Präsident Andreas Ibel den Referentenentwurf zur Baugesetzbuchnovelle.
„Statt Verfahren und Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen, reiht sich im Gesetzentwurf eine Neubaubremse an die nächste“, so Herr Ibel und erklärt: „Mit dem Umwandlungsverbot werden die Möglichkeiten der Menschen erschwert, Wohneigentum zur Selbstnutzung oder zur privaten Altersvorsorge in gefragten Innenstadtlagen zu erwerben. Das Angebot wird ohne Not weiter verknappt. Die Folge sind Preissprünge - eine fatale Entwicklung!“
Außerdem kritisiert der BFW-Präsident: „Kontraproduktiv ist auch die Möglichkeit, Vorgaben für zu bauende Sozialwohnungen zu machen, wo bislang frei finanzierter Wohnungsbau möglich war. Damit werden die Bebauungsmöglichkeiten des Grundstücks weiter gedeckelt. Solche Planungswertverluste müssen laut BauGB von den Kommunen ausgeglichen werden. Diese werden dadurch bereits vor dem Bau neuer Wohnungen belastet!“
„Mit dem sektoralen Bebauungsplan wird ein zusätzliches Planverfahren geschaffen, welches Bauen deutlich verzögert und das Wohnungsangebot weiter verknappt“, so Herr Ibel weiter. „Dem Genehmigungsverfahren wird ein Planungsverfahren in einem Gebiet vorgeschaltet, wo es bislang nicht notwendig war. Damit wird den Bauherren das bislang schnellste und effektivste Instrument zur Schaffung von neuem Wohnraum genommen. Diese langwierigen, bis zu zwölf Jahre andauernden Planungsverfahren sind der Hauptgrund dafür, dass der Wohnungsmarkt nicht schnell genug auf eine höhere Nachfrage reagieren kann!“
Ein kompletter Fehlanreiz sei auch die vorgesehene Ausweitung der kommunalen Vorkaufsrechte, sagte Herr Ibel: „Erweiterte kommunale Vorkaufsrechte dienen der langfristigen Baulandbevorratung, aber nicht der Baulandmobilisierung. Genau das wäre jetzt aber dringend nötig, damit Grundstücke schneller bebaut werden können!“
„Ergebnisse der Baulandkommission werden weiter verschlechtert“
„Bereits die Ergebnisse der Baulandkommission standen eher für Umverteilung statt Mobilisierung von Bauland“, resümiert der BFW-Präsident. „Dieser Entwurf verschlechtert den Kompromiss zwischen Bund, Länder und Kommunen noch weiter, so dass die positiven Ansätze für eine dichtere und höhere Bebauung kaum ins Gewicht fallen. Hier müssen grundlegende Änderungen erfolgen! Sonst werden die fehlenden Grundstücke, überlange Verfahrensdauern und zusätzlichen Auflagen den Konjunkturmotor Bauwirtschaft in den kommenden Jahren ausbremsen. Ohne gute und gerechte Bodenpolitik wird es keine Lösung des Wohnraummangels geben!“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
- Bundesbauministerium c/o Bundesinnenministerium
- BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V
- Baugesetzbuch für Planer im Bild“ in sechster Auflage erschienen (29.5.2022)
- Baulandmobilisierungsgesetz im Bundesrat gebilligt (1.6.2021)
- Bundestag verabschiedet Baulandmobilisierungsgesetz (9.5.2021)
- Wohnungs- und Immobilienmarktbericht: Märkte zwischen Wachstum und Schrumpfung (1.3.2021)
- Wohneigentumsquote 2018 in Deutschland gesunken (5.1.2021)
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- Baulandkommission legt Ergebnisse vor: Reaktionen von Verbänden gemischt (7.7.2019)
siehe zudem:
- Baupolitik, Immobilien und Baurecht auf Baulinks