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Zukunft Gas e.V.: Wasserstoffprojekte zur Wärmeversorgung von Gebäuden

(10.10.2023) Pilotprojekte wie H2Direkt, aber auch das verabschiedete GEG, zeigen, dass der Einsatz von Wasserstoff, daraus gewonnene Derivate sowie Biogas als zukünftige Energieträger für den Gebäudebereich möglich ist. Auch nach dem 1. Januar 2024 dürfen H2-ready-Gasheizungen, verbaut werden. Allerdings müssen nun Gasnetzbetreiber einen verbindlichen Fahrplan für ihre Gasnetze erstellen und aufzeigen wie sie den Wasserstoffhochlauf ab 2029 bis spätestens zum Jahr 2045 gewährleisten können.

Bild: Zukunft Gas e.V. 

Pilotpojekt H2Direkt

Im Zuge des Projektes H2Direkt wird ein Bestandsnetz auf reinen Wasserstoff umgerüstet und daran angeschlossene Haushalte und Gewerbekunden mit dem neuen Gas versorgt. Die Umsetzung des Projektes belegt aus Sicht von Zukunft Gas e.V., dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) sowie dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), dass dieser Weg technisch möglich ist und Teil einer nachhaltigen und klimaneutralen Wärmeversorgung sein kann. Weiterhin sei nach Ansicht der Verbände durch das Vorhaben erkennbar, dass eine Umrüstung auf Wasserstoff im Gasverteilnetz betriebssicher möglich ist. 

Forderungen der Verbände

Um diesbezügliche Maßnahmen der Gaswirtschaft, der Heizungsindustrie und des Fachhandwerks zu ermöglichen, fordern die Verbände von der Bundesregierung Rahmenbedingungen, welche die Nachfrage nach klimaneutralen Gasen unterstützen. Die Verabschiedung eines umfassenden, nachhaltig ausfinanzierten und attraktiven Förderkonzept sowie die vorbehaltlose Umsetzung des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung durch die Kommunen habe dabei oberste Priorität.

Zukunft Gas, BDH und ZVSHK appellierten an die Bundesregierung, in Brüssel Klarheit zu schaffen, damit anstehende Regulierungen der EU nicht die Kompromisse des GEG in Frage stellen. Um neue Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, benötigen Energie- und Heizungsbranche stabile und nachhaltige Rahmenbedingungen bis 2045.

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