Kein Pardon bei der Absicherung von Löschwasseranlagen

Löschwasseranlagen dürfen in der Regel nicht mehr direkt an das Trinkwassernetz angebunden werden. Bestehende Anlagen sind nach TRVO ohne Ausnahmeregel umzurüsten. Es besteht kein Bestandsschutz!

  • Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 20.05.2025, 19:38 Uhr
  
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