Trinkwasserhygiene erlaubt keine Kompromisse (auch) im häuslichen Bereich
(2.3.2006) Nicht nur in großen Gebäuden, sondern auch in Ein- und Zweifamilienhäusern werden immer wieder Krankheitserreger im Trinkwasser festgestellt. Besonders für immungeschwächte Menschen stellen Wasserkeime wie beispielsweise Pseudomonaden und Legionellen ein hohes Infektionsrisiko dar. Experten raten, bei der Trinkwasserinstallation keine Kompromisse einzugehen.
Eine Studie der Universität Münster zur Verbreitung von Legionellen zeigt: 48 von 400 Proben aus Ein- und Zweifamilienhäusern waren positiv. Bei Untersuchungen von 146 privaten Wohnhäusern im Jahre 2002 in Italien wurde in rund 23 Prozent der Trinkwasserproben Legionellen und in rund 38 Prozent der Trinkwasserproben Pseudomonaden festgestellt.
- Abweichungen von technischen Regeln,
- nicht sachgerechte Benutzung,
- ungünstige Temperaturbereiche,
- Fehlanschlüsse und
- die Verwendung von nicht zugelassenen Werkstoffen
... sind die häufigsten Ursachen für mikrobiologische Probleme. Hygieneexperten empfehlen daher, keine gefährlichen Kompromisse bei der häuslichen Trinkwasserversorgung einzugehen und nur Komponenten zu verwenden, deren Werkstoffe im Trinkwasserbereich gemäß den gültigen Vorschriften zugelassen sind. Der Sanitärtechnikhersteller Geberit beispielsweise bietet mit Geberit Mepla und Geberit Mapress Systeme an, die vielfältigste Einsatzbereiche und Anforderungen bei der Trinkwasserinstallation abdecken. Alle Komponenten unterliegen strengsten produktionsbegleitenden Qualitätsprüfungen - vom Rohmaterial bis zum fertigen Produkt.
Keine halbherzigen Lösungen - Fachleute konsultieren
Durch die Umsetzung der novellierten europäischen Trinkwasserverordnung und weiterer Regelwerke in der Hausinstallation hat die Trinkwasserhygiene in Europa einen bisher nicht gekannten Stellenwert erreicht. Besondere Sorgfaltspflichten sind bei der Planung, der Ausschreibung, der Ausführung und dem Betrieb von Trinkwasserinstallationen gemäß gesetzlicher Regelungen und den anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Die meisten Menschen achten im Haushalt auf Sauberkeit. Mindestens die gleichen Ansprüche sollten sie auch an ihre Trinkwasserinstallation, die unser Lebensmittel Nr. 1 transportiert, stellen. Trinkwasser können wir nicht ersetzen, vieles andere schon. Als Betreiber der Trinkwasserinstallation ist jeder Hausbesitzer daher zum Handeln verpflichtet. Im Haus müssen ...
- Verweilzeiten des Trinkwassers (Stagnationen) minimiert,
- Toteitungen entfernt und
- fehlende Isolierungen angebracht werden.
Auch in selten genutzten Gästebädern muss Wasser fließen. Andernfalls ist die Leitung komplett von der Trinkwasserinstallation zu entfernen. Ein konsequentes Temperaturmanagement, ein regelmäßiger Austausch des Wassers und die Einhaltung der Temperaturgrenzen des Wassers (Warmwasser mind. 60°C und Kaltwasser möglichst nicht über 20°C), sowie eine regelmäßige Wartung der Anlage durch den Installateur oder den Betreiber sind Pflicht.
Jeder Hausbesitzer ist zum Handeln verpflichtet
Der Betreiber von Gebäuden muss sicherstellen, dass das Trinkwasser an den verschiedenen Entnahmestellen die vorgeschriebene Qualität besitzt. Der Filter, der hinter dem Wasserzähler installiert ist, dient nur der Entfernung von groben Partikeln, wie Sandkörnern und Rost. Bakterien oder Viren entfernt er nicht. Filter, auch rückspülbare Filtereinheiten, müssen regelmäßig gemäß Herstellerangaben gereinigt werden. Werden die Filter nicht gewartet oder gereinigt, kommt es zum Wachstum von Bakterienkolonien, die kontinuierlich an das vorbei fließende Trinkwasser abgegeben werden und dieses kontaminieren. Bei der Nutzung von Regenwasser als wassersparende Maßnahme ist eine Trennung der verschiedenen Leitungen optisch zwingend erforderlich, um Fehlanschlüsse zu vermeiden. Regenwassernutzungsanlagen sind entsprechend der Vorschriften auszulegen, zu installieren und zu kennzeichnen. Eine Nachspeisung von Regenwasserspeicherbehältern ist nur über einen freien Auslauf erlaubt. Ein regelmäßiger Verbrauch von Trinkwasser verhindert Stagnationen im System. Nach längeren Stagnationszeiten, das sind Abwesenheiten ab drei Tage, sollte das gesamte System gespült werden, bevor das Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet wird. Hierfür sind sämtliche Wasserhähne so lange zu öffnen bis der vollständige Wasseraustausch erreicht ist.
siehe auch:
- Betreiber einer Gewerbeimmobilie haftet bei Legionellenbefall der Wassersysteme (21.2.2012)
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- Änderungen der Trinkwasserverordnung für sichere Trinkwasserqualität in Gebäuden (1.11.2011)
- Neue Hansgrohe-Eckventile mit Feinfilter zum Schutz von Waschtischarmaturen (26.8.2011)
- TÜV und Plusminus: Starke Keimbelastung im Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden (2.8.2011)
- weitere Details...
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