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Der Ug-Wert: neuer Produktkennwert

(28.8.2003) Im März diesen Jahres ist in der Bauregelliste, herausgegeben vom Deutschen Institut für Bautechnik, die Berechnung und Messung des U-Wertes von Verglasungen von DIN auf EN umgestellt worden. Die Konsequenz ist, dass der Ug-Wert bei den meisten Isoliergläsern um 0,1W/m²K höher ist als der bislang verwendete Uv-Wert nach DIN. Dies drückt sich in der Übergangsregelung Uv(BAZ) = Ug aus, mit der die bisherigen Prüfberichte weiter verwendet werden können.

Der Ug-Wert ist in der Bauregelliste eingetragen und muss daher auch als Produktkennwert angegeben werden. Ausschreibungen oder Angebote, die sich auf Uv nach DIN stützen oder auch den Rechenwert oder Bundesanzeigerwert, entsprechen nicht mehr dem geltenden Baurecht.

Was steht konkret hinter der Umstellung von Uv auf Ug?

Die bisher geltende Ausgabe der Bauregelliste 2002/1 forderte für Mehrscheiben-Isolierglas den Wärmedurchgangskoeffizienten Uv. Dieser konnte ...

An dieser Stelle beginnt das Verwirrspiel: die EN 673 galt auch bislang schon zur Berechnung des Uv-Wertes! Allerdings mußte die EN 673 laut Bauregelliste in Deutschland nur mit einer kleinen, aber entscheidenden Änderung angewendet werden: der Temperaturdifferenz von 10K statt 15K, wie es die EN eigentlich vorschreibt.

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Diese Abbildung verdeutlicht den Sachverhalt. Um einen Wärmedurchgangskoeffizienten zu messen, muss ein Wärmestrom in Gang gesetzt werden, und dieser wiederum erfordert einen Temperaturunterschied auf beiden Seiten der Verglasung (also zwischen "innen" und "außen"). Die DIN 52619 legt für die Messung des U-Werts einen Temperaturgradienten von 10K (= 10°C) fest. Der in dieser Messung ermittelte Wert wurde nach Bauregelliste früher mit kv und seit 2001 mit Uv bezeichnet.

Als Rechennorm wurde in der Bauregelliste die EN 673 eingeführt, allerdings musste - um eine Gleichheit zwischen Messung und Rechnung herzustellen - der Temperaturgradient von 15K (so fordert ihn die EN) auf 10K korrigiert werden. Also: der U-Wert einer Verglasung, gemessen nach DIN 52619, ist gleichwertig zu dem nach EN 673 bei der Temperaturdifferenz 10K berechneten Wert.

Mit der Umstellung der Bauregelliste auf Ug erfolgt die Messung des U-Werts nicht mehr nach DIN 52619, sondern nach EN 674 (und somit erfolgt die Messung bei einem Temperaturunterschied von 15K). Als Rechennorm für Ug bleibt die EN 673, allerdings ohne die bislang in der Bauregelliste verankerte Änderung der Temperaturdifferenz. Somit wird jetzt die EN 673 ohne Änderungen verwendet.

Folge der Fragestellung "10K oder 15K?", die als technisches Detail für die Branche eigentlich unerheblich sein könnte, ist die Tatsache, dass der bei 15K gemessene Ug-Wert meist um 0,1W/m²K höher ist als der bei 10K bestimmte Uv-Wert.

Zertifiziertes Basisglas - ein Vorteil in der Fremdüberwachung von Isolierglas

Der g-Wert gibt an, wieviel Prozent der Sonnenenergie durch das Glas von außen nach innen geht.

In diesem Zusammenhang wird eine weitere Änderung relevant, die die CLIMALIT-Partner bereits kennen: beschichtetes Glas wird fremdüberwacht. Was steht dahinter? Im Rahmen der Fremdüberwachung von Isolierglas müssen nach Bauregelliste u. a. die Emissivität εn und der g-Wert nachgewiesen werden. Beide Werte kann der Isolierglas-Hersteller jedoch nicht beeinflussen - er wird aber vom Fremdüberwacher angemahnt, wenn Abweichungen festgestellt werden.

Saint-Gobain Glass hat hier zu einem frühen Zeitpunkt die Initiative ergriffen und gemeinsam mit dem Institut für Fenstertechnik den Rahmen für das Zertifizierungsprogramm gesteckt. Das Programm sieht eine aufwändige Erstprüfung vor, bei der die Produktionsstätte, die Qualitätssicherung, die Dokumentation sowie das Produkt selbst in laufender Produktion unter der Lupe des zukünftigen Fremdüberwachers stehen. In Regelprüfungen, zwei Mal pro Jahr, wird die laufende Produktion überwacht - für jedes beschichtete Produkt!

Die Fremdüberwachung des beschichteten Basisglases bietet den klaren Vorteil, dass die Emissivität und der g-Wert dort überwacht werden, wo sie auch beeinflusst werden können: an der Beschichtungsanlage. Die im Zertifizierungsvertrag festgelegte Erst- und Regelprüfung sowie die Anforderungen an kontinuierliche werkseigene Qualitätssicherung und deren Dokumentation gewähren eine hohe Produktsicherheit. Für den Isolierglas-Hersteller ergibt sich mit den Zertifikaten der Vorteil, bei der Fremdüberwachung des Isolierglases die Emissivität der Schicht und den g-Wert nicht mehr messen lassen zu müssen.

Das Zertifizierungsprogramm selbst ist zwischen den vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassenen Prüfstellen abgesprochen. Die Zertifikate für beschichtetes Basisglas werden somit von allen Instituten anerkannt, die Isolierglas fremdüberwachen.

Saint-Gobain Glass hat die Zertifizierung seiner Beschichtungswerke in Köln-Porz und Torgau abgeschlossen und bietet neun beschichtete Gläser aus den Produktfamilien SGG PLANITHERM und SGG COOL-LITE mit Zertifikat an.

Zertifikat für Basisglas - nicht verwechseln mit Werkszeugnissen!

Werkszeugnisse nach DIN EN 10204 können vom Hersteller ausgestellt werden, um bestimmte Werte, z.B. die Emissivität der Schicht oder auch den g-Wert zu bescheinigen. Diese Daten dienen dem fremdüberwachenden Institut bei der Überwachung des Isolierglases, um sich über den jeweiligen Soll-Wert der Beschichtung zu informieren. In einem Werkszeugnis legt der Hersteller somit in eigener Verantwortung und ohne Prüfschein die Meßlatte fest, mit der der Fremdüberwacher den aktuell in der Überwachung gemessenen Ist-Wert vergleicht.

Ein Werkszeugnis nach DIN EN 10204 kann in der Fremdüberwachung des Isolierglases nicht als Nachweis für die Emissivität und den g-Wert anerkannt werden. Folglich müssen bei Vorlage eines Werkszeugnisses beide Werte wie bisher gemessen werden. Nur ein Zertifikat, welches das Siegel eines Überwachungsinstituts trägt, wird in der Fremdüberwachung des Isolierglases anerkannt.

Die baurechtliche Relevanz der Basisglas-Zertifizierung

Die Zertifikate enthalten als Anlage eine Typenliste, die die wichtigsten Kennwerte der überwachten Beschichtungen auflistet. Mit diesen Daten stehen grundsätzlich alle licht- und wärmetechnischen Kennwerte der Isolierglasaufbauten fest - diese lassen sich mit nach EN 410 und EN 673 berechnen. Die in der Typenliste angegebenen Kennwerte der Wärme- und Sonnenschutzschichten werden baurechtlich anerkannt und können für die Energiebedarfsberechnung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) verwendet werden.

Die EnEV fordert jedoch bekanntlich den Ug-Wert. Wie kann die Lücke zwischen der im Zertifikat angegebenen Emissivität und dem Wärmedurchgangskoeffizienten Ug geschlossen werden?

Der Ug-Wert eines Isolierglases hängt bekanntlich von folgenden Parametern ab:

  • Emissivität n der Wärme- oder Sonnenschutzschicht
  • Scheibenzwischenraum
  • Gasart und
  • Gasfüllgrad

Wenn alle vier Parameter festgelegt sind, kann daraus der U-Wert nach EN 673 berechnet werden. Zur Vereinfachung können für ein bestimmtes Basisglas mit festgelegter Emissivität die Ergebnisse tabellarisch dargestellt werden - eine Berechnung kann in Zukunft bei Stan-dardaufbauten entfallen. Das IFT Rosenheim hat systematisch U-Wert-Tabellen erstellt, die über den Bundesverband Flachglas veröffentlicht werden.

Saint-Gobain Glass hat die Arbeit des IFT erweitert und bietet in der Brochüre "Ug-Wertetabellen nach DIN EN 673" den Ug für Glasaufbauten bis 32mm SZR, mit Krypton-Füllung und auch für Dreifach-Isoliergläser.

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