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Schallschutz mit Kalksandstein-Mauerwerk

(2.3.2005) Umfragen unter Bauherren haben ergeben, dass neben dem Wärmeschutz der Schallschutz auf der Prioritätenliste der Bauherren ganz oben steht. Der steigende Anspruch an den baulichen Schallschutz erhöht gleichzeitig die Anforderungen an Materialien und Konstruktionen.

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Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Lärmbelästigungen zu schützen, ist Sinn und Ziel der in der DIN 4109 gestellten Anforderungen an den Schallschutz. Von besonderer Relevanz ist der Unterschied zwischen den Mindestanforderungen und den erhöhten Werten nach den Empfehlungen des Beiblattes 2. Die Praxis hat gezeigt, dass die Mindestanforderungen an den Schallschutz kein ungestörtes Wohnen gewährleisten und Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen gehört, wenn nicht sogar verstanden werden können. Erst die deutlich erhöhten Schalldämmwerte, wie sie in Beiblatt 2 aufgeführt sind, sorgen für den notwendigen Schallschutz.

Zu beachten ist besonders die vertragliche Seite. Da die DIN bauaufsichtlich eingeführt ist, müssen die dort gestellten Anforderungen mindestens erfüllt werden, auch wenn zwischen Bauherren und Architekten nichts vereinbart wurde. Anders verhält es sich bei dem Beiblatt 2 der Norm. Hierbei handelt es sich um Empfehlungen für erhöhte Werte für den Schallschutz. Wird ein besserer Schallschutz als nach DIN 4109 gewünscht, z. B. die Werte für den erhöhten Schallschutz, so bedarf es der ausdrücklichen Vereinbarung. Zur Sorgfaltspflicht der Planer sollte es gehören, Bauherren auf diese Sachverhalte aufmerksam zu machen und den erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 ggf. schriftlich zu vereinbaren.

Werden zwischen den Parteien im Vorfeld keine besonderen Vereinbarungen bezüglich des erhöhten Schallschutzes getroffen, kann es gut sein, dass sich die Beteiligten wegen mangelhaften Schallschutzes vor Gericht wiedersehen. Dies zeigen zumindest etliche Gewährleistungsfälle. Sie treten zum Beispiel oft auf, wenn für Wohnobjekte "mit gehobenen Komfort" geworben wird, oder für "Komfortwohnungen", "gehobene Ansprüche", "qualitativ hochwertige Ausstattung" etc.. Trotzdem sind die Immobilien hellhörig, weil lediglich der Mindest-Schallschutz nach DIN 4109 eingehalten worden ist. Dies alles ist umso ärgerlicher, als sich Luft- und Körperschallübertragungen fast immer vermeiden lassen.

Für einen optimalen vorbeugenden Schallschutz sind von besonderer Bedeutung

  1. die rechtzeitige Berücksichtigung von Schallschutzaspekten bereits in der Planungsphase,
  2. die Auswahl geeigneter Baumaterialien und
  3. sichere Detaillösungen.

Seit Jahrzehnten stehen KS-Mauerwerkskonstruktionen im Außen- und Innenwandbereich wie kaum ein anderer Baustoff für sicher verwirklichten Schallschutz. Prof. Dr.-Ing. habil. Karl Gösele erläutert in seinem Fachbuch Schall, Wärme, Feuchte: "Die Schalldämmung von dichten einschaligen, homogenen Wänden hängt in erster Linie vom Gewicht der Wände je Flächeneinheit, von ihrer flächenbezogenen Masse ab. Daraus ist zu entnehmen, dass die Schalldämmung stetig mit der Masse ansteigt."

Fazit.: Die optimalen Schalldämmwerte massiver Kalksandsteinwände werden aufgrund ihrer hohen Rohdichten und dem damit verbundenen hohen Gewicht erreicht.

Ein Beispiel, an dem der hohe Schallschutz von Kalksandstein gut zu demonstrieren ist, sind Außen- und Innenwände. Generell bieten ein- und zweischalige KS-Außenwandkonstruktionen einen optimalen Schallschutz. Einschalige, 17,5 cm KS-Außenwände mit Wärmedämm­Verbundsystem haben zum Beispiel je nach Ausführung der Dämmung einen Schallschutz von 47 bis 51 dB. Sie erfüllen damit problemlos die schalltechnischen Anforderungen, die an Wohngebäude in den Schallpegelbereichen I bis IV gestellt werden. Bei Außenwänden mit 17,5 cm dicken Innenwänden aus KS-Vollsteinen, Rohdichteklasse 1,8 und 11,5 cm Verblender liegt die Schalldämmung in Abhängigkeit von der Dämmschicht zwischen 64 dB und 68 dB.


Im Bereich der Schallübertragung im Gebäude sollten Planer auf jeden Fall beachten, dass die Schallübertragung nicht nur über die trennenden Bauteile, sondern auch über die flankierenden Bauteile (Innen- und Außenwände, Decken) stattfindet (Schall-Längsleitung). Außenwände dienen dem Schall demzufolge auch als flankierende Übertragungswege in horizontaler wie auch vertikaler Richtung.

Vergleichsrechnungen haben Folgendes ergeben. Wenn die Flanken statt aus Kalksandstein aus leichteren Baustoffen bestehen, kann es zu einer um bis zu 3 dB geringeren Gesamtschalldämmung kommen. Vom menschlichen Ohr wird bereits eine Differenz von 3 dB bei Störgeräuschen etwa als Verdopplung der Lautstärke wahrgenommen wird. Deshalb sollten alle - auch flankierende Bauteile - ausreichend schwer mit Kalksandstein ausgeführt werden. Durch die große, flächenbezogene Masse ist ein sehr guter Schallschutz gesichert. Darüber hinaus wird eine Flächen sparende Bauweise mit geringen Wanddicken und Wohnflächengewinnen von bis zu sieben Prozent erzielt. Dies gilt für alle Innen- und Außenwände.

Mit neuen Detaillösungen bietet die Kalksandsteinindustrie mehr Sicherheit auch in der Bauausführung. Im Mittelpunkt steht hier die Stumpfstoßlösung als ein wichtiger Einflussfaktor auf die erreichbare Schalldämmung - insbesondere in der Ausführung als Stoßstelle zwischen trennendem Bauteil und flankierenden Innen- bzw. Außenwänden. Kommt es zu Rissen im Anschlussbereich des traditionellen Stumpfstoßes, kann die Schallübertragung über die Längswand deutlich zunehmen und den Schallschutz verschlechtern. Bei leichten Flanken ist eine Verringerung der Gesamtschalldämmung der Konstruktion um bis zu 10 dB möglich. Diese Differenz bedeutet einen erheblichen Komfortverlust, der von kaum einem Bewohner akzeptiert wird. Fachleute sprechen hier von einem schalltechnischen Schadensfall.

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