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Schallschutz im Industrie- und Gewerbebau

(23.11.2004) Ab 85 dB wird es fürs Ohr gefährlich. Denn hier fangen gehörschädigende Dimensionen an. Und dies ist keine Seltenheit. Insbesondere dort, wo Industriemaschinen im Betrieb sind, wie zum Beispiel in Fertigungs- und Handwerkshallen oder auf Baustellen, dröhnt eine Lärmkulisse, die nicht abzustellen ist. Sie liegt den Arbeitnehmern - im wahrsten Sinne des Wortes - ständig in Ohren. Kein Wunder also, dass in der gewerblichen Wirtschaft fast 30 Prozent aller bestätigten Berufskrankheiten auf Hörschäden entfallen.

Was ist zu tun? Zunächst müssen die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzge­setztes BlmSchG eingehalten werden, die für die Errichtung und den Betrieb von Gewerbebetrieben gelten. Für die von einem Betrieb in der Nachbarschaft verursachten Geräuschimmission müssen demzufolge die Vorschriften und Richtwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) angewandt werden.

Der Geltungsbereich dieser Anleitung, die ursprünglich nur für die Anwendung auf genehmigungsbedürftige Anlagen nach §16 der Gewerbeordnung galt, wurde vom Gesetzgeber mehr und mehr ausgeweitet, sodass sie heute für praktisch alle Industrie- und Gewerbebetriebe Anwendung findet.

In der TA Lärm sind für verschieden genutzte Gebiete unterschiedliche Richtwerte für den Tag und die Nacht festgelegt (siehe Tabelle). Die gleichen Immissionsrichtwerte enthält die VDI-Richtlinie 2058 - Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft mit dem Hinweis, dass kurzzeitige Überschreitungen der Richtwerte um mehr als 30 dB (A) tagsüber und mehr als 20 dB (A) nachts zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr vermieden werden sollen.

Eine sehr gute Möglichkeit, den Lärm gar nicht erst nach außen dringen zu lassen, ist der "Schallschluck-Effekt", die Schallabsorption. Sie kennzeichnet den Verlust an Schallenergie bei der Reflexion an den Begrenzungsflächen eines Raumes, an Gegenständen oder Personen in einem Raum. Erreicht wird die Schallabsorption durch Anordnung von schallschluckenden Stoffen oder Konstruktionen in einem Raum.

Ein Beispiel: In einer Halle erzeugt eine Maschine einen bestimmten Schallpegel. Dieser Schallpegel hängt von den akustischen Eigenschaften des Raumes ab und kann bereits im Raum durch Schallabsorption um 5 bis 8 dB (A) reduziert werden. Voraussetzung dafür ist, dass in dem Raum Absorptionsmaterialien eingebaut sind, zum Beispiel in Form von Schallschluckwänden aus Kalksandstein:

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Der massive Wandbaustoff Kalksandstein (KS) ist aufgrund der hohen Rohdichteklassen von 1,8 bis 2,2 für optimalen Schallschutz bestens geeignet. In architektonisch ansprechender Form haben sich bei Industrie- und Wirtschaftsbauten, aber auch in Turnhallen, Kirchen und Versammlungsräumen besonders schallabsorbierende Vorsatzschalen aus KS-Lochsteinen bewährt.

Die schallabsorbierende Wirkung von KS-Innenwänden kann wesentlich erhöht werden, wenn sie eine Vorsatzschale aus KS-Lochsteinen mit zum Raum hin offener, horizontaler Lochung haben. Eine weitere Erhöhung der Schallabsorption wird erzielt, wenn Mineralwolleplatten zwischen tragender Wand und Vorsatzschale angeordnet werden und die Lochung der Vorsatzschale durchgehend ist.

Neben dem Schallschluck-Effekt ist grundsätzlich jeder Schallschutz mit Kalksandstein optimal zu realisieren: in Verwaltungen, Büros, Banken sowie auch im Wohnungsbau. Nach den Gesetzen der Bauphysik steigt der Schallschutz mit dem Gewicht des Baustoffs. Akustikexperte Prof. Dr.-Ing. habil. Karl Gösele erläutert in seinem Fachbuch Schall, Wärme, Feuchte: "Die Schalldämmung von dichten einschaligen, homogenen Wänden hängt in erster Linie vom Gewicht der Wände je Flächeneinheit, von ihrer flächenbezogenen Masse ab. Daraus ist zu entnehmen, dass die Schalldämmung stetig mit der Masse ansteigt." Die massiven Kalksandsteinwände spielen hier die Vorzüge ihrer hohen Rohdichten voll aus und erreichen große Wandflächengewichte bei gleichzeitig schlanken Wandkonstruktionen. Sie sind für bestmöglichen Schallschutz eine optimale Wahl. Der Finanzbonus: Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Der Schallschutz ist bei Kalksandstein baustoffspezifisch. Er wird quasi gleich mit dem Stein geliefert und eingebaut.

Schallschutzanforderungen sind in der DIN 4109 geregelt. Die hier verlinkte Tabelle zeigt Anforderungen an die Luftschalldämmung von Wänden und Türen gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohn- und Arbeitsbereich nach DIN 4109. Für einen sicheren und wirkungsvollen Schallschutz sollten auf jeden Fall die Empfehlungen für einen erhöhten Schall­schutz nach Beiblatt 2 zu Grunde gelegt werden.

Mit Kalksandstein werden zum Beispiel erreicht (siehe auch konstruktive Beispiele):

53 dB   24 cm KS Rohdichteklasse 1,8 verputzt und unverputzt
20 cm KS Rohdichteklasse 2,0 verputzt
55 dB 24 cm KS Rohdichteklasse 2,0 verputzt
57 dB 30 cm KS Rohdichteklasse 2,0 verputzt und unverputzt
67 dB 2 x 11,5 cm KS Rohdichteklasse 2,0 mit Trennfuge für schlanke Haustrennwände

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