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Steuerpflicht würde Abwassergebühren erheblich verteuern

(5.12.2006) Die von privaten Unternehmen geforderte Einführung einer Steuerpflicht für die öffentliche Abwasserentsorgung würde zu einer kräftigen Gebührensteigerung für einen großen Teil der Bevölkerung führen. Diese Erkenntnis wird jetzt untermauert durch eine aktuell veröffentlichte Untersuchung der Mittelrheinischen Treuhand GmbH zu den Auswirkungen einer generellen Steuerpflicht auf die Abwassergebühren der Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Demnach muss insgesamt mit einem Gebührenanstieg von 20 Prozent und mehr gerechnet werden. Hiefür ist vor allem die zusätzliche Ertragssteuer bei Einbeziehung der Eigenkapitalverzinsung verantwortlich. Die Mehrbelastung der Gebührenzahler würde sich darüber hinaus durch die bevorstehende Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent verstärken. Soweit die Berechnung der Abschreibungen auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes vorgenommen wird, trägt auch dies zur weiteren Gebührensteigerung bei.

Modernisierungsstrategie und Steuerpflicht

Erklärtes Ziel des Deutschen Bundestages ist es, die deutsche Wasserwirtschaft zu modernisieren. Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen sollen zu effizienten, kundenorientierten und wettbewerbsfähigen Dienstleistungsunternehmen werden. Wichtiger und kontroverser Punkt der Modernisierungsdiskussion ist die Frage einer generellen Steuerpflicht für die Abwasserentsorgung, die bislang als hoheitliche Aufgabe im Gegensatz zur Trinkwasserversorgung nicht steuerpflichtig ist. Vorteile werden unter anderem in möglichen Synergieeffekten durch engere Kooperationsmöglichkeiten zwischen Ver- und Entsorgung im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich gesehen, die gegebenenfalls zu regionalen Schließungen der Wasserkreisläufe führen.

Nachteil einer Steuerpflicht ist insbesondere die zu erwartende Erhöhung der Abwassergebühren. Aus diesem Grund hat sich die jetzige Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung gegen eine Mehrwertsteuerpflicht für öffentliche Abwasserentsorgungsunternehmen ausgesprochen. Dennoch ist das Thema nach wie vor in den Medien präsent.

Eigenkapitalzinsen geben den Ausschlag

Die aktuell von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH veröffentlichte Kalkulation zeigt, dass die voraussichtliche Gebührensteigerung bisherige Schätzungen noch übertreffen kann. Entscheidend ist dafür, ob die Verzinsung des in der Abwasseranlage gebundenen Eigenkapitals einer Kommune Berücksichtigung findet. Die sogenannte Eigenkapitalverzinsung ist grundsätzlich nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder bei der Festlegung der Abwassergebühren zu berücksichtigen. Sie bezeichnet vereinfacht die kalkulatorischen Zinsen, die ein Betreiber erhalten könnte, wenn er sein Kapital auf dem freien Markt anlegen würde.

Ohne Berücksichtigung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung ergeben sich für das Erhebungsjahr 2002 nach dem Modernisierungsbericht der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 16/1094) bundesweit durchschnittlich Gebührensteigerungen von zwölf Prozent bei vollem Mehrwertsteuersatz und 3,5 Prozent bei ermäßigtem Satz. Mit Einbeziehung der Eigenkapitalverzinsung, die gemäß den Kommunalabgabengesetzen der Länder grundsätzlich vorgesehen ist, liegen die prozentualen Erhöhungen nach der Kalkulation für Rheinland-Pfalz jedoch bei rund 21 Prozent bzw. zwölf Prozent. Die Berechnung basiert auf Daten von sämtlichen Abwasserentsorgern (ca. 250
Unternehmen) des Landes Rheinland-Pfalz, die im Rahmen einer Studie zur wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen erhoben wurden.

Eine Fortschreibung der Berechnungsansätze für die nächsten fünf Jahre ergab, dass sich die Gebührenbelastung in dieser Zeit nicht wesentlich reduziert (18 und neun Prozent). Der leichte Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass Abschreibungen und Zinsen auf Altinvestitionen auslaufen, für die eine Vorsteuerentlastung gegebenenfalls nicht möglich war.

Weitere Gebührensteigerungen sind in Bundesländern zu befürchten, in denen die Abschreibung auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes kalkuliert wird. Grundlage bilden dabei nicht die ursprünglichen Anschaffungskosten, sondern der höhere Betrag, der für die Erneuerung eines Vermögensgegenstandes zum Bewertungszeitpunkt gezahlt werden müsste. Die Folge sind zusätzliche Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuern, die auf die Abwassergebühren aufgeschlagen werden.

Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung

Darüber hinaus wirkt sich natürlich die geplante Anhebung des Regelsteuersatzes auf 19 Prozent verschärfend auf die Abwassergebühren aus, was in die bisherigen Prognosen noch nicht eingerechnet wurde.

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