DFLW: „Staat vernachlässigt Aufklärungspflicht hinsichtlich Legionellen“
(19.11.2012, Welttoilettentag) Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der geltenden Trinkwasserverordnung wurden in den vergangenen Monaten tausende Trinkwasser-Installationen in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass etwa 15 bis 20% dieser technischen Anlagen mit einer unzulässig hohen Konzentration des gefährlichen Bakteriums Legionella pneumophila (Umgangssprachlich: Legionellen) belastet sind - so Winfried Hackl, Geschäftsführer des Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene (DFLW) e.V.
Die erheblichen Gesundheitsgefahren und Risiken für Verbraucher, die von diesem Bakterium ausgehen, seien in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Der DFLW fordert daher eine umfassende und objektive Aufklärung von Seiten des Staates, der nach geltenden Gesetzen dazu verpflichtet sei, die Menschen zu informieren.
Im Infektionsschutzgesetz, der gesetzlichen Grundlage für die Trinkwasserverordnung, regelt der §3 eindeutig, dass die Information und Aufklärung der Allgemeinheit eine öffentliche Aufgabe ist. Dies wurde bereits vor mehr als 10 Jahren schon in der amtlichen Begründung für dieses Gesetz formuliert.
Hackl weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für diese Aufgaben bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) liege. Doch trotz der schlechten Untersuchungsergebnisse sowie aktueller Fallzahlen - immerhin erkrankten rund 25.000 Menschen jährlich an einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung, die auf Legionellen zurückzuführen sei - erfolgte bisher noch keine umfassende Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Verbraucher.
Der DFLW ist der Ansicht, dass das Thema Legionellen in Trinkwasser-Installationen nur unter Mitwirkung der Verbraucher gelöst werden könne. Diese benötigten jedoch Informationen zu Themen wie ...
- richtige Benutzung einer Trinkwasseranlage sowie
- Grenzen von Energie- und Wassersparmaßnahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes.
Die Beispiele AIDS, BSE und Schluckimpfung zeigen, dass ein Infektionsschutz durch Prävention und notwendige Aufklärungsarbeit wirksam sein kann. Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ein schnelles, parteiübergreifendes Handeln der Politik zum Erreichen von Präventionszielen ist unerlässlich und seit langem überfällig. Eine flächendeckende und umfassende Verbraucheraufklärung ist von Fachverbänden und Fachgremien alleine nicht zu bewältigen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- HyTwin: Neues Hygiene-System von Schell und Kemper verhindert Stagnation in Trinkwasserleitungen (22.3.2013)
- Leicht nachrüstbares, optimiertes Easytop-Probenahmeventil mit Sanpress-T-Stück (22.3.2013)
- Bericht vom 4. Deutschen Forum Innenraumhygiene und Innenraumhygienepreis (23.2.2013)
- Trinkwasser kommt überwiegend aus Grundwasserquellen (10.2.2013)
- Überarbeitete Trinkwasserverordnung: Was ist wann von wem zu tun? (10.1.2013)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Bei gewerblich genutzten Immobilien Pflicht zur Legionellenuntersuchung (31.7.2012)
- Neue Fachbroschüre von Viega zum sicheren Erhalt der Trinkwassergüte (30.7.2012)
- VDI: Erhöhte Gefahren für Trinkwasser in der Ferienzeit (18.7.2012)
- Neue Probenahme-Ventile von Schell zur Legionellenuntersuchung nach TrinkwV (12.3.2012)
- Dezentrale Spülstation mit Hygiene+ Funktion und „elektronischem Nutzer“ (12.3.2012)
- Neue Broschüre zum Trinkwasserschutz von Honeywell (9.1.2012)
siehe zudem:
- Trinkwasserhygiene, Wasseraufbereitung und Filter, Trinkwasserinstallation, Sanitärräume und Sanitärtechnik auf Baulinks
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