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Elektrosicherheit bei Hochwasser und nach Abzug des Wassers

(23.6.2013) Bei fast allen Hochwassergeschädigten entstehen neben den Schäden an der Gebäudehülle auch Schäden oder Störungen an der Elektroinstallation, dem Ner­vensystem des Hauses. Deshalb ist es wichtig, nach den ersten Aufräumarbeiten die Elektroinstallation prüfen sowie gegebenenfalls instand setzen zu lassen ... und dann erst wieder in Betrieb zu nehmen. Hierzu gibt die HEA - Fachgemeinschaft für effizien­te Energieanwendung e.V. folgende Hinweise:

Hinweise für Betreiber elektrischer Anlagen
Verhalten bei Hochwasser in überfluteten Gebäuden

Ein Hochwasserereignis ist als Ereignis höherer Gewalt eingestuft. In diesem Fall er­lischt die allgemeine Stromversorgungspflicht der Energieversorger. Das heißt, dass der örtliche Netzbetreiber sowohl unter dem Aspekt der Sicherheit, als auch nach wirtschaftlich zumutbaren Aspekten entscheidet, wann und wo die Stromversorgung von Hochwassergebieten eingestellt wird. Je nach Notwendigkeit wird er die Strom­versorgung rechtzeitig abschalten, so dass es in überfluteten Gebäuden, vor allem in Kellern, nicht zu gefährlichen Kurzschlüssen oder lebensgefährlichen elektrischen Schlägen kommen kann.

Auch bei starken Regenfällen, z.B. bei Gewitter, kann es zu lokalen Überschwemmun­gen und Wassereinbrüchen in Keller kommen. In solchen Fällen besteht jedoch die all­gemeine Stromversorgungspflicht weiterhin und die elektrische Versorgung bleibt er­halten. Es ist deshalb zu beachten, dass überflutete elektrische Anlagen und Betriebs­mittel, z.B. der Hausanschlusskasten, der Hauptverteiler und die Zähleranlagen - ins­besondere im Kellerbereich - eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen. Man sollte sich diesen Anlagen nicht nähern.

In der Nähe solcher überfluteter elektrischer Anlagen kann Lebensgefahr bestehen. Es ist zu beachten, dass Schutzeinrichtungen, die normalerweise den Menschen bei elek­trischem Schlag schützen, meistens nicht mehr wirksam sind, wenn sie mit Wasser in Berührung gekommen sind. Deshalb muss vor dem Betreten überfluteter Kellerräume die Elektroanlage abgeschaltet werden. In einem solchen Fall ist der örtliche Energie­versorger (Netzbetreiber) anzusprechen. Er wird die elektrische Anlage abschalten oder dieses veranlassen.

Und wenn das Wasser abgelaufen ist, gilt:

  • Für die Überprüfung, Reparatur und Wiederinbetriebnahme der elektrischen An­lage ist ausschließlich eine Elektrofachkraft - ein Elektroinstallateur - oder der örtliche Stromversorger (Netzbetreiber) zu beauftragen.
  • Durchnässte Haushaltsgeräte und Installationsgeräte dürfen ohne vorherige Instandsetzung (Trocknung, Rei­nigung und Prüfung) nicht eingeschaltet werden, da Zerstörungsgefahr und die Gefahr eines elektrischen Schlages besteht.
  • Der E-Check des Elektrohandwerks beinhaltet alle rele­vanten Überprüfungen der Elektroinstallationsanlagen. Informationen hierzu gibt es bei der örtlichen Elektroin­nung oder beim Zentralverband der Deutschen Elektro­ und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).

Hinweise für Errichter elektrischer Anlagen (Elektrofachkräfte)
Inbetriebnahme der Elektroinstallation nach einem Hochwasser

  • Die Überprüfung des Hausanschlusskastens (HAK) und des Stromzählers ist beim Energieversorger zu beantragen.
  • Steckdosen, Installationsschalter, Abzweigkästen und andere Installationsge­räte sind zu öffnen. Schmutz und Feuchtigkeit sind fachgerecht zu entfernen (z.B. mit einem Luftkompressor wegzublasen).
  • Steckdosen, Installationsschalter und andere Installationsgeräte sowie Klemm­verbindungen sind auf einwandfreie Funktion zu überprüfen.
  • Hauptverteiler und Stromkreisverteiler sind von Schmutz und Feuchtigkeit zu befreien, Klemmverbindungen sind zu überprüfen.
  • Bei Verteilern und Installationsgeräten der Schutzklasse II reicht das bloße Rei­nigen im Allgemeinen nicht aus. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob die Anforderungen der Schutzklasse II noch eingehalten werden.
  • Schutzeinrichtungen, wie Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzschal­ter, die mit Wasser in Berührung gekommen sind, müssen ausgetauscht werden. Es handelt sich um elektromechanische Geräte mit definiertem und geprüftem Schutzverhalten, welches nach Wasser und Schmutzeinwirkung nicht mehr ge­geben ist.
  • Durchnässte Sicherungen müssen ausgetauscht werden.
  • Die Installationsleitungen müssen durch Messung ihres Isolationswiderstandes überprüft werden.
  • Die elektrische Anlage ist vor der erneuten Inbetriebnahme gemäß DIN VDE 0100-600 komplett zu prüfen (Besichtigung, vorgeschriebene Messungen, Er­probung).
  • Ein Prüfprotokoll sollte den Zustand der Elektroinstallation nach ihrer Wiederher­stellung dokumentieren.
  • Die elektrischen Haushaltgeräte sind zu reinigen, zu entfeuchten und nach DIN VDE 0701-0702 zu messen und zu erproben.
  • Die elektrische Anlage sollte abschnittsweise (raum- oder stockwerksweise) in Betrieb genommen werden.
  • Im Übrigen gilt: Elektrisches Installationsmaterial, das mit Wasser in Berührung gekommen ist und weiter betrieben oder verwendet wird, ist dadurch nicht mehr bestimmungsgemäß im Einsatz. Die Gewährleistung durch den Hersteller wird in diesem Fall entfallen.

Schutz der Elektroinstallation vor Hochwasser

Nach DIN 18012 sind bei der Planung von Hausanschlusseinrichtungen gegebenenfalls die Anforderungen an den Hochwasserschutz zu berücksichtigen.

In der DIN 18015-1 ist gefordert, dass in hochwassergefährdeten Gebieten der Haus­anschlusskasten, die Zählerplätze mit den Mess- und Steuereinrichtungen sowie die Stromkreisverteiler entsprechend der zu erwartenden hundertjährigen Überschwem­mungshöhe bzw. der örtlich festgelegten Überschwemmungshöhe anzubringen sind. Stromkreise, die unterhalb dieser Höhe betrieben werden, müssen durch Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Bemessungsfehlerstrom von ≤ 30 mA geschützt werden.

Daraus lassen sich folgende Maßnahmen ableiten:

  • Der Hausanschlusskasten und der Hauptverteiler sollten mindestens einen hal­ben Meter über der Überschwemmungshöhe angebracht werden.
  • Das Verlegen des Hausanschlusskasten und des Hauptverteilers in diesen Be­reich ist mit dem Energieversorger (Netzbetreiber) einvernehmlich abzustimmen.
  • Getrennte Unterverteilungen für die einzelnen Geschosse mit den jeweiligen Stromkreisen sollten vorgesehen werden.
  • Der Schutz der hochwassergefährdeten elektrischen Anlagenteile sollte durch separate Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Bemessungsfehlerstrom von ≤ 30 mA erfolgen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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siehe zudem:


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