Creaton plant Rückzug vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
(12.5.2014; upgedatet am 20.5.2014) Der Vorstand der Creaton AG hat am 8.5. beschlossen, in den nächsten Tagen einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Creaton-Vorzugsaktien zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Der Aufsichtsrat hat diesem Vorhaben des Vorstands zugestimmt. Der Handel der Creaton-Vorzugsaktien an der Börse München sowie die Preisfeststellung bleiben jedoch bestehen.
Wesentliche Gründe für die Entscheidung seien die damit verbundene deutliche Aufwandsreduzierung und das geringe Handelsvolumen. Alle Stammaktien und die weit überwiegende Mehrzahl der stimmrechtslosen, börsennotierten Vorzugsaktien befinden sich im Eigentum der Etex Holding GmbH, Heidelberg, einer Tochtergesellschaft der Etex S.A., Brüssel. Der im Eigentum Dritter befindliche Streubesitz an Vorzugsaktien betrage derzeit lediglich rund 4% des Grundkapitals.
Unabhängig davon bleibt die Etex Holding GmbH aufgrund ihres nach wie vor gültigen Angebots vom 14. August 2007 auch weiterhin verpflichtet, jedem außenstehenden Aktionär gemäß dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Creaton AG entweder für den Erwerb von dessen Aktien eine Barabfindung von Euro 28,17 oder als Ausgleichzahlung für jedes volle Geschäftsjahr eine Bardividende von insgesamt brutto Euro 1,27 je Vorzugsaktie zu zahlen.
Update vom 20.5.2014
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Creaton AG mit Schreiben vom 20.5.2014 mitgeteilt, entsprechend dem Antrag der Creaton AG die Zulassung der Creaton-Vorzugsaktien zum regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen zu haben. Der Widerruf wird demnach mit Ablauf des 20. Mai 2014 wirksam. Der Handel der Creaton-Vorzugsaktien sowie die Preisfeststellung im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse werden mit Ablauf des 20. Mai 2014 eingestellt.
Der Handel der Creaton-Vorzugsaktien und die Preisfeststellung an der Börse München bleiben jedoch bestehen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
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