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VDI 2166-2: Integration von Ladestationen für E-Autos und E-Bikes an Gebäuden

(17.12.2015) Die individuelle Mobilität befindet sich im Wandel: Elektrisch ladbare Hy­bridfahrzeuge, reinrassige Elektroautos und elektrisch angetriebene bzw. unterstützte Zweiräder gewinnen zunehmend an Bedeutung. Und damit stellt sich unmittelbar die Frage: Wo lädt man deren Batterien sinnigerweise wieder auf? Die neue VDI-Richtlinie 2166 Blatt 2 zeigt, was bei der Planung von Ladestationen und passenden Elektroin­stallationen in öffentlichen und privaten Gebäuden zu beachten ist. Sie will Fachpla­ner, Architekten und Bauherrn dabei unterstützen, Ladeinfrastrukturen für E-Autos und E-Bikes in oder an Gebäuden zu integrieren. Denn die Ausführung und Ausstat­tung von und mit Ladeplätzen kann je nach Gebäudetyp oder Nutzung durchaus un­terschiedlich sein. Die VDI-Richtlinie gibt schwerpunktmäßig Empfehlungen für Wohn­gebäude, Verkaufs- und Arbeitsstätten sowie Parkhäuser und Tiefgaragen.


Bild aus dem Beitrag „Klaus liefert Multiparker auf Wunsch mit Elektro-Zapfsäulen“ vom 26.2.2011

Die VDI 2166 Blatt 2 dient als Ergänzung zur VDI 2050 Blatt 5, welche Empfehlungen zu Festlegungen der Zentralen für Elektrotechnik mit Anschlussleistungen größer 200 kW, der Zentralen für Sicherheitstechnik, Anlagen für Informations- und Kommunika­tionstechnik sowie für Gebäudeautomation gibt und erweitert die Anforderungen um die Elektromobilität.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäu­den - Hinweise für die Elektromobilität“ ist der Fachbereich Technische Gebäudeaus­rüstung der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. Die Richtlinie ist u.a. beim Beuth Verlag erhältlich.

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